Bundesrat lehnt die Ausnahme der Lebensmittel vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ab

Bern, Medienmitteilung, 21.01.2015

Der Bundesrat schlägt in einer Stellungnahme zu Handen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vor, die parlamentarische Initiative «Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen» abzulehnen.

Die parlamentarische Initiative 10.538 («Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen») wurde von den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte angenommen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative in seiner Stellungnahme ab. Er ist der Auffassung, dass den Anliegen der Initiative Rechnung getragen werden kann, ohne die Lebensmittel vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» auszunehmen. Auf das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» als Massnahme zum Abbau technischer Handelshemmnisse soll auch bei Lebensmitteln nicht verzichtet werden. Das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» fördert die Wettbewerbsintensität und trägt zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz bei. Ein Verzicht auf das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» bei Lebensmitteln würde auch dem Einkaufstourismus weiter Vorschub leisten. In der Vernehmlassung wurde die Initiative mehrheitlich abgelehnt.

Das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» wurde in der Schweiz im Rahmen der THG-Revision von 2010 eingeführt. Es besagt, dass bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte, die in der EU rechtmässig auf dem Markt sind, auch in der Schweiz unverändert in Verkehr gebracht werden können. Um den besonderen Anforderungen an Lebensmittel (Sicherheit, Kennzeichnung) Rechnung zu tragen, bedürfen nach ausländischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel einer zusätzlichen Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, bevor sie gemäss «Cassis-de-Dijon-Prinzip» in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen.


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