Bundesrat will Schwarzarbeit noch vermehrt bekämpfen

Medienmitteilung, 01.04.2015

Bern - Der Bundesrat hat am 1. April 2015 die Vernehmlassung für eine Revision der Schwarzarbeitsbekämpfung eröffnet. Diese dauert bis zum 1. August 2015. Mit den Änderungen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) soll der Umgehung gesetzlicher Pflichten entgegengewirkt werden. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden verstärkt und eine Sanktionsmöglichkeit für kantonale Kontrollorgane eingeführt werden. Diese Massnahmen erhöhen gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, dass die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen besser und rascher durchgesetzt werden können.

Die zentralen Punkte der Vorlage sind:

  • Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen und weiteren beteiligten Behörden: Als Ergänzung zur aktuellen Rechtsgrundlage sollen die kantonalen Kontrollorgane Hinweise auf Schwarzarbeit von zusätzlichen Behörden wie Sozialhilfebehörden oder Einwohnerkontrollen erhalten. Im Gegenzug sollen sie Hinweise auf Gesetzesverstösse, die ausserhalb der Zuständigkeit des BGSA auftauchen, an die zuständigen Behörden (z.B. Sozialhilfebehörden oder Steuerbehörden) melden. Unter anderem ist auch vorgesehen, dass Anhaltspunkte für Verstösse gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen, den zuständigen paritätischen Kommissionen im Bereich der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge gemeldet werden dürfen. Zudem wird die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden durch eine Pflicht zur Rückmeldung intensiviert.

  • Sanktionierung von Meldepflichtverstössen: Die Verordnungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) und über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV) sehen für die Arbeitgeber eine Anmeldepflicht von neuen Arbeitnehmenden vor. Das präventive Potenzial dieser Bestimmungen für die Schwarzarbeitsbekämpfung wird heute nicht ausgeschöpft. Diese Meldepflichten sollen besser durchgesetzt werden. Deshalb soll die Verletzung der Anmeldepflichten mit Strafe bedroht werden. Im Bereich des AHV-Rechts sollen die Bussen direkt durch die kantonalen Kontrollorgane auferlegt werden können. Im Bereich des Quellensteuerrechts liegt die Sanktionskompetenz bei den kantonalen Steuerbehörden.

  • Stärkung der Rolle des Bundes und Anpassung der Finanzierungsregelung: Durch konkrete Vorgaben in den jährlichen Leistungsvereinbarungen mit den vollziehenden Kantonen sowie mittels Weisungen soll der Bund die Kontrollorgane besser lenken können. Die finanzielle Beteiligung des Bundes soll angepasst werden, so dass diejenigen Kantone, welche heute die gesetzlich vorgesehenen Gebühren konsequent den fehlbaren Betrieben auferlegen, besser gestellt werden. Dadurch wird der Anreiz verstärkt, entstandene Kosten auf die fehlbaren Betriebe zu überwälzen. Gleichzeitig wird für die Kantone die Abrechnung mit dem Bund vereinfacht.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Eine Evaluation im Auftrag des SECO ergab, dass die Massnahmen des BGSA grundsätzlich erfolgsversprechend sind, ihr Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit jedoch noch verbessert werden kann.

Adresse für Rückfragen:

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation des SECO
Tel. 058 463 52 75

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Internet: http://www.wbf.admin.ch

Dateianhänge:

Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekänipfung der Schwarzarbeit (pdf, 1661kb)

Revision Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) - Erläuternder Bericht (pdf, 322kb)