Die zentralen Punkte der Vorlage sind:
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen und weiteren beteiligten Behörden: Als Ergänzung zur aktuellen Rechtsgrundlage sollen die kantonalen Kontrollorgane Hinweise auf Schwarzarbeit von zusätzlichen Behörden wie Sozialhilfebehörden oder Einwohnerkontrollen erhalten. Im Gegenzug sollen sie Hinweise auf Gesetzesverstösse, die ausserhalb der Zuständigkeit des BGSA auftauchen, an die zuständigen Behörden (z.B. Sozialhilfebehörden oder Steuerbehörden) melden. Unter anderem ist auch vorgesehen, dass Anhaltspunkte für Verstösse gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen, den zuständigen paritätischen Kommissionen im Bereich der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge gemeldet werden dürfen. Zudem wird die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden durch eine Pflicht zur Rückmeldung intensiviert.
- Sanktionierung von Meldepflichtverstössen: Die Verordnungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) und über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV) sehen für die Arbeitgeber eine Anmeldepflicht von neuen Arbeitnehmenden vor. Das präventive Potenzial dieser Bestimmungen für die Schwarzarbeitsbekämpfung wird heute nicht ausgeschöpft. Diese Meldepflichten sollen besser durchgesetzt werden. Deshalb soll die Verletzung der Anmeldepflichten mit Strafe bedroht werden. Im Bereich des AHV-Rechts sollen die Bussen direkt durch die kantonalen Kontrollorgane auferlegt werden können. Im Bereich des Quellensteuerrechts liegt die Sanktionskompetenz bei den kantonalen Steuerbehörden.
- Stärkung der Rolle des Bundes und Anpassung der Finanzierungsregelung: Durch konkrete Vorgaben in den jährlichen Leistungsvereinbarungen mit den vollziehenden Kantonen sowie mittels Weisungen soll der Bund die Kontrollorgane besser lenken können. Die finanzielle Beteiligung des Bundes soll angepasst werden, so dass diejenigen Kantone, welche heute die gesetzlich vorgesehenen Gebühren konsequent den fehlbaren Betrieben auferlegen, besser gestellt werden. Dadurch wird der Anreiz verstärkt, entstandene Kosten auf die fehlbaren Betriebe zu überwälzen. Gleichzeitig wird für die Kantone die Abrechnung mit dem Bund vereinfacht.
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Eine Evaluation im Auftrag des SECO ergab, dass die Massnahmen des BGSA grundsätzlich erfolgsversprechend sind, ihr Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit jedoch noch verbessert werden kann.
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Herausgeber:
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Dateianhänge:
Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekänipfung der Schwarzarbeit (pdf, 1661kb)