Bundesrat lehnt höhere Zölle für gewürztes Fleisch ab

Medienmitteilung, 12.08.2015

Bern - Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung gegen höhere Zölle für gewürztes Fleisch ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) lehnt er die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Zolltarifs und die damit verbundene Erhöhung der Zollansätze für gewürztes Fleisch ab.

Die parlamentarische Initiative 10.426 («Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch«) wurde von den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte zu Annahme empfohlen. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Initiative aus. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass mit der vorgeschlagenen Änderung des Zolltarifs die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz verletzt werden. Dies betrifft vor allem die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Die Schweiz wäre gezwungen, über die Senkung von Zollansätzen bei anderen Agrarprodukten oder die Erhöhung von Zollkontingenten zu verhandeln. Ohne Einigung über solche Kompensationen könnten schweizerische Exportprodukte in anderen Ländern mit höheren Zöllen belastet werden. Es ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates mit ernsthaften Nachteilen für die schweizerische Wirtschaft zu rechnen.

Der Bundesrat erachtet zudem die Importe von gewürztem Fleisch als unproblematisch. So ist der Anteil der Einfuhrmenge von gewürztem Fleisch am gesamten Konsum bescheiden. Die Importe haben auch keine feststellbaren negativen Auswirkungen auf die inländischen Produzentenpreise oder den Inlandanteil (Selbstversorgungsgrad) von Fleisch. Zudem haben die Importe von gewürztem Fleisch ganz offensichtlich keinen Einfluss auf die Höhe der Zuschlagspreise bei der Versteigerung von Frischfleisch innerhalb der Zollkontingente oder auf die Freigabemengen des Bundesamts für Landwirtschaft. Es besteht deshalb nach Auffassung des Bundesrates kein Anlass, die Importe zu unterbinden oder zu erschweren.

Adresse für Rückfragen:

Karl Strohhammer, Chef Sektion Zolltarif, Oberzolldirektion OZD, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. +41 58 462 66 65, ozd.zolltarif@ezv.admin.ch

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch

Dateianhänge:

Stellungnahme des Bundesrates

Zusätzliche Verweise:

Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

Erlass