Asylstatistik Januar 2018

Medienmitteilung, 13.02.2018

Im Januar wurden in der Schweiz 1431 Asylgesuche eingereicht, 230 mehr als im Vormonat (+19,2 %). Diese Zunahme erklärt sich damit, dass einige am Jahresende gestellten Gesuche erst im Januar registriert wurden. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl der Gesuche um einen Zehntel verringert (−157). Die Anlandungen in Italien blieben auf tiefem Niveau. Im Januar wurde die vierttiefste Anzahl Anlandungen seit Januar 2016 verzeichnet. Bund und Kantone rechnen für ihre Planung im Asylbereich im Jahr 2018 mit 20 000 Gesuchen.

Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden im Januar waren Eritrea mit 262 Gesuchen (25 mehr als im Dezember 2017), Syrien (107 Gesuche; −2), Georgien (100 Gesuche; +24), Somalia (93 Gesuche; +20) und Türkei (74 Gesuche; +15). Das Staatssekretariat für Migration erledigte im Januar 2255 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 513 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 471 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 518 Personen erhielten Asyl und 683 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 678 auf 19 825 zurück.

Im Januar haben 559 Personen unser Land kontrolliert verlassen. Die Schweiz hat bei 804 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 150 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 466 Personen ersucht. 104 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Ausblick Asylgesuche 2018

Auch im Januar 2018 blieben die Anlandungen in Italien auf tiefem Niveau (4182 Personen). Sie sind gegenüber den beiden Vorjahren gesunken. Es handelt sich um die vierttiefste Zahl der Anlandungen seit Januar 2016. Die Zahl der bis Ende 2018 in der Schweiz gestellten Asylgesuche hängt massgebend davon ab, wie sich die Situation in Libyen und die Zahl der Überfahrten über das zentrale Mittelmeer entwickeln. Ein anderer wichtiger Faktor ist der Fortbestand des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Das SEM hat diese und weitere Faktoren für den Ausblick 2018 analysiert. In der Folge richten Bund und Kantone ihre Planung auf 20 000 Asylgesuche aus.

Resettlement- und Relocation-Programm

Im Januar sind im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) 31 Personen angekommen. Mit dem Bundesratsbeschluss vom Dezember 2016 wurde die Aufnahme von 2000 weiteren Opfern des Syrienkonflikts innerhalb von zwei Jahren beschlossen. Bis Ende Januar 2018 hat die Schweiz 621 Personen in diesem Rahmen aufgenommen. Das Programm richtet sich an besonders verletzliche Menschen, die sich in Syrien oder in einem seiner Nachbarländer aufhalten und vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben.

Im Rahmen des Programms der Europäischen Union zur Umverteilung (Relocation) von Asylsuchenden sind im Januar 5 Personen aus Griechenland und Italien in der Schweiz eingetroffen. Seit der Einführung dieses Programms im September 2015 hat die Schweiz insgesamt 1481 Personen aufgenommen. Anfang 2018 werden die übrigen Personen einreisen. Damit hat die Schweiz ihre Zusage für die Aufnahme von 1500 Personen erfüllt, und das Programm kann abgeschlossen werden. Bei diesem Programm werden Asylsuchende, die schon in Griechenland oder Italien registriert wurden, auf andere europäische Staaten verteilt. Damit sollen diese beiden Dublin-Staaten, die an der EU-Aussengrenze mit hohen Gesuchseingängen konfrontiert sind, entlastet werden.

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