Die schweizerischen Jachten dürfen ausschliesslich für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt verwendet werden. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt ist zuständig für ihre Registrierung. Es stellt auch Flaggenbestätigungen für Klein- und Küstenboote aus, die in ausländischen Binnengewässern und in Küstengewässern fahren.
Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) ist zuständig für die Registrierung von Jachten und Klein- und Küstenbooten unter Schweizer Flagge.
Jachten
Das SSA prüft, ob die rechtlichen und technischen Registrierungsvoraussetzungen erfüllt sind, und erteilt den Gesuchstellern den Flaggenschein. Zum Eintrag berechtigt sind schweizerische Privatpersonen und Vereine, die die Sport- und Vergnügungsschifffahrt zum Ziel haben. Zurzeit fahren rund 1500 Jachten unter schweizerischer Flagge. Sie dürfen ausschliesslich für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt benutzt werden. Der gewerbsmässige Transport von Menschen und Gütern ist nicht erlaubt.
Das SSA beaufsichtigt die Prüfungsstelle, die mit der Prüfungsabnahme und der Ausstellung des schweizerischen Fähigkeitsausweises zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis) betraut ist. Seit 2007 gibt die Prüfungsstelle einen einheitlichen, international anerkannten schweizerischen Fähigkeitsausweis im Kreditkartenformat ab.
Klein- und Küstenboote
Das SSA erteilt Flaggenbestätigungen für Klein- und Küstenboote, die in ausländischen Binnengewässern und in Küstengewässern fahren, wenn die kantonalen Schiffsausweise von den betreffenden ausländischen Staaten nicht anerkannt werden. Diese Boote unterliegen nicht denselben technischen Vorschriften wie die Jachten. Schiffe, die ins Schweizerische Jachtregister eingetragen werden können, werden nicht als Kleinboot registriert.