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Scheidung in Schweden
Scheidung im Ausland
Grundsätzlich werden ausländische Entscheidungen über Scheidung oder Trennung in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder im Heimatstaat eines Ehegatten ergangen sind oder wenn sie in einem dieser Staaten anerkannt werden (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht IPRG, SR 291).
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291)
Damit Sie eine im Ausland ausgesprochene Scheidung im schweizerischen Personenstandsregister (Register Infostar) beurkunden lassen können, sind der Schweizer Vertretung in der Regel folgende Dokumente im Original, versehen mit den gegebenenfalls erforderlichen Beglaubigungen, zwecks Übermittlung in die Schweiz vorzulegen:
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Entscheid über das elterliche Sorgerecht für allfällige gemeinsame Kinder mit Rechtskraftvermerk
- Gegebenenfalls die neuen Adressangaben der geschiedenen Ehegatten
Diese Dokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde bestimmt und werden nicht zurückgegeben.
Auf dem Merkblatt Zivilstandsereignisse in Schweden finden Sie sämtliche Informationen zu den einzureichenden Dokumenten. Laden Sie das Merkblatt hier herunter: