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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Humanitärer Zugang und Schutz der Zivilbevölkerung

Ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik ist der Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und der humanitäre Zugang für Hilfsgüter. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in bewaffneten Konflikten eingehalten und die Rechte von Flüchtlingen respektiert werden.

Kinder spielen in einem Flüchtlingslager in Adré, einer Stadt im Tschad an der Grenze zum Sudan.

Schutz der Zivilbevölkerung

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Menschenwürde in bewaffneten Konflikten geschützt wird, und dass die Regeln des internationalen Rechts auch im Krieg eingehalten werden. Insbesondere das humanitäre Völkerrecht regelt die Art und Weise, wie Kriege geführt werden. Es verpflichtet die Konfliktparteien, die Auswirkungen der Kampfhandlungen auf die Zivilbevölkerung und Personen, die nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, zu begrenzen. Die Menschenrechte, das Flüchtlingsrecht, das internationale Strafrecht sowie verschiedene regionale und nationale Gesetzgebungen tragen zusätzlich dazu bei, diesen Schutz zu gewährleisten und zu stärken.

Als Vertragspartei der vieren Genfer Konventionen sowie der drei Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 setzt sich die Schweiz für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten ein. Dabei verfolgt die Schweiz unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien;
  • Aktivitäten im Bereich humanitärerer Diplomatie, welche darauf abzielen, die Zivilbevölkerung besser zu schützen und humanitären Zugang zu sichern;
  • Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, die sich sowohl auf internationaler Ebene, aber auch vor Ort in Konfliktgebieten für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten einsetzen (z.B. IKRK, OCHA, Norwegischer Flüchtlingsrat, Harvard Law School Program on International Law and Armed Conflict, CIVIC, Centre of Competence on Humanitarian Negotiation, etc.)
  • Multilaterales Engagement, zum Beispiel innerhalb der UNO. So leitet die Schweiz seit 2007 die Freundesgruppe für den Schutz der Zivilbevölkerung in New York. Ausserdem koordiniert die Schweiz einmal im Jahr die sogenannte Protection of Civilian Population Week, welche Staaten, die UNO und die Zivilgesellschaft rund um diese Thematik in New York zusammenbringt.

Humanitäre Diplomatie

Humanitäre Hilfe wird in vielen Konfliktgebieten zunehmend erschwert, und Hilfsorganisationen werden im Umgang mit Behörden und bewaffneten Gruppen oft alleine gelassen. Mittels humanitärer Diplomatie sollen Entscheidungsträger dazu bewegt werden, die Zivilbevölkerung in Konflikten zu schützen und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dabei setzten Staaten gezielt diplomatische und politische Mittel ein. Dank ihrer humanitären Tradition, ihrer Erfahrung in Konfliktgebieten und ihrer vielerorts anerkannten Vermittlerrolle kann die Schweiz in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe übernehmen. Die Schweiz tut dies in direkter Zusammenarbeit mit humanitären Partnerorganisationen, wie dem IKRK, NRC oder dem Centre of Competence for humanitarian negotiation. Der Fokus liegt dabei auf unterschiedlichen Konfliktregionen als auch auf regionaler und multilateraler Ebene.

Wahrung des humanitären Raums

Die Wahrung des humanitären Raums ist zentral, um die Bevölkerung mit der benötigten Hilfe zu versorgen. Gestützt auf die humanitären Grundsätze Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit müssen die humanitären Akteure den schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen ungehindert helfen können. Rechtlich gesehen ist der humanitäre Raum durch das humanitäre Völkerrecht (HVR) geschützt, das Konfliktparteien dazu verpflichtet, der humanitären Hilfe einen schnellen und ungehinderten Zugang zur notleidenden Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die Schweiz setzt sich seit Langem für einen besseren Schutz des humanitären Raums und der humanitären Akteure ein. Auf multilateraler Ebene unterstützt sie diplomatische Initiativen, die die negativen Auswirkungen von Sanktionen und anderen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung auf humanitäre Aktivitäten eindämmen. Im Rahmen dieses Engagements setzte sich die Schweiz für humanitäre Ausnahmebestimmungen ein, die die Auswirkungen der gezielten Finanzsanktionen der UNO auf die Zivilbevölkerung begrenzen. Während ihres Einsitzes im UNO-Sicherheitsrat (2023–2024) wurde zudem die von der Schweiz eingebrachte Resolution für den Schutz von humanitärem Personal in Konfliktgebieten verabschiedet. Diese soll den Schutz von humanitärem Personal stärken, darunter nationale oder lokale Mitarbeitende, die zunehmend Opfer von Gewalt werden.

Bewaffnete Gruppen

Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien, auch bewaffnete Gruppen, ist ein Anliegen der Schweizer Aussenpolitik. Nicht nur Staaten, sondern auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, sind verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren. Deshalb unterstütz die Schweiz Initiativen, die den humanitären Dialog mit solchen bewaffneten Gruppen fördern sowie Organisationen, die einen Beitrag zur besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts leisten. In diesem Rahmen unterstützt die Schweiz seit vielen Jahren die Organisation Geneva Call, die sich für die Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen einsetzt. Die Schweiz ist überzeugt, dass ein Dialog mit solchen Gruppen möglich ist. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich humanitärer Verhandlungen ist die Schweiz ausserdem eine glaubwürdige Dialogpartnerin.

Kinder und bewaffnete Konflikte

Die Schweiz setzt sich seit Langem für den Schutz von Kindern und die Achtung ihrer Rechte in bewaffneten Konflikten ein. Dieses Engagement ist eine Schlüsseltätigkeit für den Schutz der Zivilbevölkerung und ein Ziel der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 der Schweiz. Auf multilateraler Ebene fördert die Schweiz Beschlüsse und Mechanismen, die den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten verbessern. Sie unterstützt aktiv das Mandat der Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte. Durch verschiedene Resolutionen des Sicherheitsrats verfügt die Sonderbeauftragte über solide Instrumente, um Verstösse gegen die Rechte von Kindern zu überwachen, zu dokumentieren und darauf zu reagieren. Die Schweiz setzt sich für die unabhängige, glaubwürdige und unparteiische Nutzung dieser Instrumente ein, etwa die Nennung der für schwere Verstösse verantwortlichen Akteure in den Anhängen des Berichts des Generalsekretärs oder die Umsetzung des Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus.

Ein IKRK-Mitarbeiter hilft einer Familie aus Luhansk bei der Suche nach einem vermissten Angehörigen.

1. Februar 2026

Suche nach vermissten Personen

Die Schweiz setzt sich dafür ein, die Suche nach vermissten Personen zu verbessern, Familien zusammenzuführen und das Verschwinden von Personen zu verhindern.

Schutz für humanitäres Personal

UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Schweizer Resolution.

Der UNO-Sicherheitsrat am 6. Dezember 2024 bei der Abstimmung zur Resolution, die humanitäre Ausnahmeregeln für alle finanziellen Sanktionen der UNO festhält.

Mitteilung6. Dezember 2024

Humanitäre Hilfe soll trotz UNO-Sanktionen Bedürftige erreichen

Der UNO-Sicherheitsrat hat eine Resolution unter Schweizer Co-Federführung verabschiedet, die humanitäre Ausnahmeregelungen in Sanktionskontexten verlängert.

Kontakt

Sektion Humanitäre Diplomatie
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
3003 Bern