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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Internationale humanitäre Ermittlungskommission

Die Internationale humanitäre Ermittlungskommission ist ein ständiges Organ zur Verfügung der Staatengemeinschaft, das mutmassliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts untersucht. Die Kommission besteht aus fünfzehn Expertinnen und Experten und hat ihren Sitz in Bern. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen führt die Schweiz das Sekretariat der Kommission.

Wahl der 15 Mitglieder der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission

Die Schweiz organisiert als Depositarstaat der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle am 20. November 2026 in Bern die Wahl der 15 Mitglieder der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission (IHEK).

Die Schweiz lädt in ihrer Eigenschaft als Depositarstaat die 78 Vertragsstaaten des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen, die die Zuständigkeit der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission anerkannt haben, zur Wahl der 15 Mitglieder der Kommission ein.

Die Staaten werden gebeten, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten bis zum 12. Juni 2026 die Nominierung ihres Kandidaten zusammen mit einem Lebenslauf in englischer und französischer Sprache vorzulegen

Aufgabe der Kommission

Werden Konfliktparteien Verletzungen des humanitären Völkerrechts vorgeworfen, so besteht die Hauptaufgabe der Expertinnen und Experten darin, diese zu untersuchen. Zudem können sie im Hinblick auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts Gute Dienste leisten. Im Unterschied zu einem Gericht beschränkt sich die Kommission auf die Feststellung vom Sachverhalt und gibt kein Urteil ab. Die Kommission übermittelt ihre Ergebnisse in vertraulicher Form den betroffenen Konfliktparteien mit und spricht Empfehlungen zur verbesserten Einhaltung und Anwendung des humanitären Völkerrechts aus.

Die Kommission kann im Rahmen von internationalen sowie nicht internationalen bewaffneten Konflikten ihre Funktionen wahrnehmen.

Untersuchung nur mit Zustimmung der Konfliktparteien

Die Kommission kann nur mit Zustimmung der betroffenen Parteien Ermittlungen durchführen. Die Anerkennung der Zuständigkeit der Kommission erfolgt durch eine Erklärung, wobei sowohl eine ständige als auch eine Ad-hoc-Anerkennung möglich ist. Mit einer ständigen Anerkennung ermächtigt ein Staat die Kommission, bei allen Konflikten mit einem anderen Staat, der die gleiche Erklärung abgegeben hat, auf Gesuch hin Ermittlungen durchzuführen. Eine Konfliktpartei, die die Zuständigkeit der Kommission nicht anerkannt hat, kann dies ad hoc für einen bestimmten bewaffneten Konflikt tun, in den sie verwickelt ist. In diesem Fall muss die andere Konfliktpartei (bzw. müssen die anderen Konfliktparteien) den Ermittlungen ebenfalls zustimmen. Jede Erklärung über die Anerkennung der Zuständigkeit muss beim Schweizer Bundesrat, dem Depositar der Genfer Konventionen, hinterlegt werden (EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, CH-3003 Berne, dv.staatsvertraege@eda.admin.ch, tel. +41 58 484 50 66). Sie kann auch auf Ersuchen einer von einem bestimmten Zwischenfall betroffenen Partei im Rahmen ihrer Guten Dienste tätig werden.

Gründung und Zusammensetzung der Ermittlungskommission

Die Schaffung der Ermittlungskommission basiert auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949, das die Staatengemeinschaft 1977 in Genf abgeschlossen hat.

Die Ermittlungskommission wurde 1991 offiziell gegründet, nachdem ihre Zuständigkeit von 20 Staaten anerkannt worden war. Bisher haben 78 Staaten auf fünf Kontinenten eine Anerkennungserklärung deponiert, darunter die Schweiz. Die Ermittlungskommission hat Beobachterstatus bei der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und geniesst die Unterstützung von anderen internationalen Institutionen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz, dem Internationalen Strafgerichtshof, dem Europarat und der Europäischen Union.

Kontakt

Sekretariat der Internationalen humanitären Ermittlungskommission