Humanitäres Völkerrecht
Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein Regelwerk, das darauf abzielt, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu begrenzen. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten. Es ist in allen internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbar, unabhängig von ihrer Legitimation oder den Gründen, die zur Rechtfertigung der Gewaltanwendung geltend gemacht werden.
Verpflichtungen der Konfliktparteien nach dem humanitären Völkerrecht
- Angriffe gegen Zivilpersonen und zivile Objekte sind verboten. Konfliktparteien müssen zu jeder Zeit zwischen militärischen Zielen und Zivilpersonen oder zivilen Objekten unterscheiden.
- Der Angriff auf militärische Ziele ist verboten, wenn mit unverhältnismässigen Verlusten unter der Zivilbevölkerung oder unverhältnismässigen Schäden an zivilen Objekten oder der Umwelt zu rechnen ist. Die Konfliktparteien müssen bei Angriffen alle machbaren Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte treffen.
- Der Gebrauch von Zivilpersonen als Schutzschilder ist verboten.
- Der Missbrauch der Embleme der Genfer Konventionen ist verboten.
- Waffen, die unterschiedslos wirken, unnötiges Leiden oder massive Umweltschäden verursachen, sind verboten. Darunter fallen zum Beispiel biologische und chemische Waffen, blindmachende Laserwaffen oder Kugeln, die sich leicht im menschlichen Körper ausbreiten.
Rechtsquellen des humanitären Völkerrechts
- Die vier Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen. Internierte Zivilpersonen, Kriegsgefangene und andere verletzliche Personen dürfen nicht misshandelt werden. Verletzte sind zu bergen und zu pflegen.
- Das erste Zusatzprotokoll von 1977, das Haager Abkommen von 1907 und das Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung bestimmter konventioneller Waffen und seine Protokolle schränken die Mittel und Methoden der Kriegsführung ein.
- Die meisten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kriegsführung sind gewohnheitsrechtlicher Natur.
Geltende Normen nach Art des Konflikts
In Situationen bewaffneter Konflikte, einschliesslich Besatzungen ist das humanitäre Völkerrecht von allen Konfliktparteien, ob Staaten oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, zu beachten:
- Bei Kampfhandlungen zwischen Staaten (internationale bewaffnete Konflikte) kommen alle vier Genfer Konventionen, das erste Zusatzprotokoll von 1977, das Haager Abkommen von 1907 und das Gewohnheitsrecht zur Anwendung.
- Bei internen bewaffneten Konflikten sind die anwendbaren Vertragsregeln etwas spärlicher. Nur der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen sowie das zweite Zusatzprotokoll von 1977 und das Gewohnheitsrecht sind anwendbar.
Kriegsverbrechen
Das humanitäre Völkerrecht muss nicht nur von den Konfliktparteien, sondern von allen Einzelpersonen, die an den Feindseligkeiten teilnehmen, eingehalten werden. Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts gelten in der Regel als Kriegsverbrechen. Beispiele für Kriegsverbrechen sind insbesondere:
- Folter und unmenschliche Behandlung von Gefangenen
- Vergewaltigung
- Angriffe auf die Zivilbevölkerung
- rechtswidrige Vertreibung der Zivilbevölkerung
- Geiselnahme
- Einsatz von Kindersoldaten
Bei schweren Verletzungen der Genfer Konventionen ist jeder Staat verpflichtet, die mutmasslichen Täter entweder strafrechtlich zu verfolgen oder zur Strafverfolgung an einen anderen Staat oder an ein internationales Strafgericht auszuliefern (Prinzip aut dedere aut judicare).
Inhaltsverzeichnis
Links
- Akademie für Humanitäres Völkerrecht und für Menschenrechte, Genf (en)
- Datenbank des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes zum Völkergewohnheitsrecht (IKRK) (en, fr)
- Humanitärer Zugang in bewaffneten Konflikten: Feldhandbuch (en)
- Humanitärer Zugang in bewaffneten Konflikten: Handbuch zum Normativen Rahmen (en)
- Internationales Institut für Humanitäres Völkerrecht in San Remo (en)
- Strategie zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten
- Vertragsdatenbank des Internationalen Komitees (IKRK) (en, fr)
Dokumente
75 Jahre Genfer Konventionen
Grafische Darstellung des «Broken Chair» gegenüber dem Palais des Nations in Genf, einer Holzskulptur des Schweizer Künstlers Daniel Berset, als Mahnmal gegen Antipersonenminen.
ABC des Humanitären Völkerrechts
Nach Stichworten geordnet, erklärt das ABC wichtige Begriffe des Humanitären Völkerrechts («Kriegsvölkerrecht»). Die Broschüre umfasst neben dem Glossar eine kurze Einführung zu Entwicklung und Anwendungsbereich dieses speziellen Teils des Völkerrechts.
ABC des Völkerrechts
International Humanitarian Law in the Security Council: Switzerland’s Lessons learned and How to strengthen IHL while serving on the Council (Englisch)
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