Übersicht: Umsetzung des Kohäsionsteils des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Staaten

Alle 13 Umsetzungsabkommen für den Kohäsionsteil des zweiten Schweizer Beitrags sind unterzeichnet. Nun werden Programme und Projekte erarbeitet, die die Partnerländer in Zusammenarbeit mit der Schweiz umsetzen werden. Dieser Artikel bietet eine Übersicht zu den Inhalten der künftigen Kooperationen.

Verteilschlüssel des Rahmenkredits Kohäsion

Der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten beläuft sich auf insgesamt 1'302 Millionen CHF über eine Laufzeit von zehn Jahren (2019 - 2029).

Er umfasst:

  • Rahmenkredit Kohäsion (1'046,9 Millionen CHF), umgesetzt durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
  • Rahmenkredit Migration (190 Millionen CHF), umgesetzt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM)
  • Aufwand für die Bundesverwaltung (65,1 Millionen CHF)

Mit der Unterschrift in Bratislava sind alle bilateralen Umsetzungsabkommen im Bereich Kohäsion mit den 13 Ländern, die seit 2004 der EU beigetreten sind (EU-13), abgeschlossen. Die Aufteilung des Rahmenkredits Kohäsion erfolgt anhand eines Verteilschlüssels, der die Bevölkerungszahl und das Bruttoinlandprodukt pro Kopf der Partnerländer berücksichtigt. Der grösste Beitrag von 320,1 Millionen CHF geht an Polen, das bevölkerungsreichste Land der EU-13. Den kleinsten Beitrag von 3,56 Millionen CHF erhält Malta. Fünf Prozent des Gesamtbetrags sind für den Schweizer Eigenaufwand und zwei Prozent für projektbezogene Schweizer Expertise bundesexterner Stellen vorgesehen.

Der Kohäsionsteil des zweiten Schweizer Beitrags trägt zu fünf übergeordneten Zielen sowie einem Städteprogramm in Polen bei.

Die vereinbarten Beiträge sind folgendermassen aufgeteilt:

Geplante Aufteilung des Kohäsionsteils des zweiten Schweizer Beitrags nach Zielen

Die unter dem zweiten Schweizer Beitrag umgesetzten Projekte werden in der Regel aus dem Haushalt des Partnerlandes oder von der ausführenden Institution vorfinanziert und die Finanzmittel werden danach durch die Schweiz periodisch zurückerstattet. Dies gewährleistet die ordnungsgemässe Verwendung der Schweizer Mittel, weil die Schweiz die entsprechenden Rückzahlungen erst nach der sorgfältigen Prüfung der Rückerstattungsgesuche des Partnerlandes und der tatsächlich erbrachten Leistungen tätigt. Die Partnerländer leisten in der Regel einen finanziellen Eigenbeitrag von mindestens 15 Prozent der Projektkosten. 

Mehr zum Rahmenkredit Migration finden Sie hier: Rahmenkredit Migration – Staatssekretariat für Migration SEM