Besondere rechtliche Bestimmungen
Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:
- Alkohol am Steuer (0 Promille!).
- Während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen.
- Beleidigung und Kritik der politischen und religiösen Führung Bahrains. Ebenfalls verboten ist die Beleidigung befreundeter Staaten. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch auf den sozialen Medien.
- anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit.
- aussereheliche Beziehungen und homosexuelle Handlungen.
- das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Dies gilt auch für Medikamente. Beachten Sie die Informationen der bahrainischen Zollbehörden.
Ministry of Interior, Customs Affairs
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Für schwere Drogendelikte, Mord und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.