Der Bundesrat erachtet eine solidarische Verteilung von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas sowohl kurz- als auch längerfristig als wichtig und will sich grundsätzlich an einer solchen Verteilung beteiligen, wie er am Freitag beschlossen hat. Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz ist die korrekte Registrierung und Identifizierung von Migranten nach Massgabe der Dublin-Verpflichtungen. Dazu gehören die Einrichtung und das Funktionieren der Hotspots in Südeuropa. Konkret will der Bundesrat am ersten europäischen Umverteilungsprogramm (Relocation) von insgesamt 40 000 schutzbedürftigen Personen mitwirken, indem die Schweiz bis zu 1500 Personen übernimmt. Diese Beteiligung wird dem im März beschlossenen Kontingent zur Aufnahme von 3000 schutzbedürftigen Personen angerechnet. Für dieses Relocation-Programm kommen nur schutzbedürftige Personen in Frage, die in Italien oder Griechenland bereits registriert wurden.
Die EU-Kommission hat inzwischen ein zweites Programm vorgeschlagen, welches die Umverteilung von weiteren 120 000 schutzbedürftigen Personen aus Ungarn, Griechenland und Italien innerhalb von zwei Jahren vorsieht. Einen Entscheid dazu hat die EU indes bislang nicht gefällt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun ermächtigt, nach Rücksprache mit den Kantonen die Beteiligung der Schweiz an einem allfälligen zweiten Relocation-Programm gemäss dem von der EU vorgeschlagenen Verteilschlüssel zuzusichern. Ferner hat der Bundesrat das EJPD und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, sich in den laufenden Gesprächen der EU für einen dauerhaften und verbindlichen Verteilmechanismus von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas einzusetzen.
Hilfe vor Ort und Einsatz für Friedensprozess
Der Bundesrat hat am Freitag zudem entschieden, für die Hilfe vor Ort und für die politischen Bemühungen um eine Lösung mehr Geld einzusetzen. Gemäss dem Aufruf der humanitären Partner der Schweiz, namentlich des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (KRK), dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und dem Welternährungsfonds (WFP) werden dringend weitere finanzielle Mittel benötigt. Der Bundesrat beschloss deshalb, die Schweizer Hilfe um 70 Millionen Franken aufzustocken. Es geht im Einzelnen um Projekte rund um die Syrien- und Irakkrise, am Horn von Afrika sowie für die Hilfe auf Transitrouten im Mittelmeerraum. Die bisherige finanzielle Hilfe der Schweiz in Syrien, Libanon, Jordanien und Irak beläuft sich auf 198 Millionen Franken seit Ausbruch der Krise 2011. Mit den zusätzlichen Mitteln soll die Versorgung in den Flüchtlingslagern und Gaststaaten verbessert und gleichzeitig der Druck auf die Flüchtlinge weiterzuwandern abgefedert werden. Diese Länder, insbesondere die Türkei, leisten bereits einen enormen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Vordringlich bleibt indes eine politische Lösung für Syrien, welche allein die humanitäre Krise entscheidend entschärfen kann. Aus diesem Grund beabsichtigt die Schweiz, den UNO-Friedensprozess finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Vorgesehen ist ein umfassender Dialog unter Einbezug der wichtigen internationalen, regionalen und syrischen Akteure. Die Schweiz stellt der UNO ausserdem fachliche Expertise zur Verfügung und hat sich im Einklang mit ihrer Gaststaatpolitik bereit erklärt, den Prozess in Genf zu beherbergen.
Eventualplanung der Schweizer Behörden
Der Bundesrat hat am Freitag weiter zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz im Unterschied zu andern Ländern weiterhin kein primäres Zielland für Migrantinnen und Migranten auf der Türkei-Griechenland-Balkan-Route ist. Die Situation bleibt aber volatil, und eine Verlagerung eines Teils der Migrationsbewegungen kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb werden derzeit im Rahmen einer Eventualplanung die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um die Handlungsfähigkeit auch bei Veränderung der Lage zu bewahren.
Das VBS hält sich bereit, bei Bedarf Material und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Zudem wirkt das VBS nach Absprache an der Erweiterung und an der Weiterführung bestehender sowie der Bereitstellung weiterer Anlagen mit. Und gemeinsam mit dem WBF prüft das EJPD einen vermehrten Einsatz von Zivildienstleistenden im Asylwesen. Die Einführung von systematischen Grenzkontrollen erachtet der Bundesrat hingegen derzeit als weder sachlich angezeigt noch rechtlich begründet. Die Aktivitäten des Grenzwachtkorps (GWK) wurden in den verschiedenen Regionen aber bereits verstärkt.
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