Der Bundesrat stellt in mehreren Verhandlungsbereichen konkrete Fortschritte fest. In anderen Bereichen, vor allem bei der Zuwanderung und beim Lohnschutz, müssen sich die Positionen der Delegationen jedoch noch weiter annähern. Ziel der Verhandlungen ist es, die Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz durch die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zu gewährleisten. Angesichts der angespannten geopolitischen Lage sind gute Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen und zu den Nachbarstaaten im Besonderen von zentraler Bedeutung.
Die Verhandlungen betreffen eine Reihe von Abkommen, die in erster Linie auf einen hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt abzielen. Die Binnenmarktbeteiligung ist sehr wichtig für die exportorientierte Schweiz und trägt wesentlich zu ihrem Wohlstand wie auch zum Wohlstand ganz Europas bei. Des Weiteren umfasst das Verhandlungspaket die Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen in den Bereichen Forschung, Innovation, Bildung und Bewältigung von Gesundheitsbedrohungen.
Der Bundesrat will den bilateralen Weg stabilisieren und weiterentwickeln und gleichzeitig die wesentlichen Interessen der Schweiz wahren, auch in den Bereichen Lohnschutz und Zuwanderung.
Seit der Aufnahme der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission am 18. März 2024 fanden mehr als 70 Sitzungen statt, an denen über zwanzig Bundesämter sowie die Konferenz der Kantonsregierungen beteiligt waren.
Interne Umsetzung des Pakets
Parallel zu den Verhandlungen mit der EU führen die zuständigen Departemente interne Gespräche mit den Kantonen, den Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie relevanten Interessengruppen in den Schlüsselbereichen Zuwanderung, Lohnschutz, Strom und Landverkehr. Dieser Austausch wird weitergeführt. Der Bundesrat ist zufrieden mit der Zusammenarbeit und dem Fortschritt der Arbeiten. Er dankt den Kantonen und den übrigen Partnern für die gemeinsamen Anstrengungen.
Zudem hat der Bundesrat die Arbeiten zur Überführung der einzelnen Paketelemente in das Schweizer Recht eingeleitet. Die betroffenen Departemente haben die anzupassenden Gesetze und Verordnungen sowie die Bereiche identifiziert, in denen die Schweiz Begleitmassnahmen ergreifen muss, um mögliche unerwünschte Auswirkungen eines Abkommens mit der EU abzufedern.
Schliesslich wurde das EJPD am 8. März 2024 beauftragt, dem Bundesrat eine rechtliche Analyse zur Frage des (obligatorischen oder fakultativen) Referendums vorzulegen, dem das Paket im Falle eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen unterstellt werden soll. Der Bundesrat hat die rechtliche Übersicht und Analyse «Das Staatsvertragsreferendum im Bundesverfassungsrecht» des Bundesamtes für Justiz zur Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, sie zu veröffentlichen. Der Bundesrat wird im Rahmen der Botschaft zum Verhandlungspaket entscheiden, ob er der Bundesversammlung den Antrag stellen wird, das Verhandlungspaket dem fakultativen, dem obligatorischen oder dem obligatorischen Referendum sui generis zu unterstellen.
Nächste Schritte
Der Bundesrat hat die Departemente beauftragt, die Arbeiten auf aussen- und innenpolitischer Ebene weiterzuführen.
Er hat das EFD beauftragt, die finanziellen Auswirkungen des Pakets zu analysieren und in Zusammenarbeit mit dem EDA ein Finanzierungskonzept zu erstellen.
Um die Umsetzung der in den Abkommen über Luftverkehr, Landverkehr und Strom enthaltenen Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu gewährleisten, muss das WBF eine Vernehmlassungsvorlage für ein Beihilfeüberwachungsgesetz ausarbeiten.
Das UVEK bereitet eine Richtlinie über die Sozialstandards (Mindestlöhne) im internationalen Schienenpersonenverkehr vor. Die Sozialpartner werden einbezogen.
Schliesslich wurden das WBF und das EDA beauftragt, die wirtschaftlichen Auswirkungen der ausgehandelten Abkommen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen zu evaluieren.
Der Bundesrat wird regelmässig über die innen- und aussenpolitischen Fortschritte in diesem Dossier informiert. Er wird im Herbst erneut eine Standortbestimmung vornehmen.
Adresse für Rückfragen:
für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement