COVID-19
Im Folgenden finden Sie alle grundlegenden Informationen zu den neuesten Nachrichten und Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in der Schweiz und in Marokko.
Die Ein- und Ausreisebestimmungen für Marokko liegen in der alleinigen Zuständigkeit der marokkanischen Behörden. Bitte informieren Sie sich offiziell darüber (siehe unten: Informationen über die Situation in Marokko).
Die Schweizer Botschaft in Marokko antwortet nicht auf E-Mails zu Reisen im Zusammenhang mit dem Covid-19.
- Seit dem 17.02.2022 hat der Bundesrat beschlossen, die grenzsanitären Maßnahmen bei der Einreise in die Schweiz aufzuheben. Es ist daher nicht mehr notwendig, einen Impfausweis, eine Heilungsbescheinigung, ein negatives Screening oder ein Einreiseformular vorzulegen.
- Bitte überprüfen Sie Ihre Situation vor der Einreise in die Schweiz mit Hilfe des Online-Travelchecks.
- Bitte konsultieren Sie auch die Seite "Coronavirus: Einreise in die Schweiz" und das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Jede Fluggesellschaft entscheidet allein, unter welchen Bedingungen sie Passagiere befördert. Die Schweizer Behörden haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung und können keine Verantwortung übernehmen, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen. Reisende sollten sich gegebenenfalls auch sehr genau über die gesundheitlichen Einreise- und Transitbedingungen und -modalitäten informieren, wenn sie über andere Länder reisen.
- Der Luftraum für Flüge von und nach Marokko ist seit dem 07.02.2022 wieder geöffnet;
- Die Schiffsverbindungen wurden wieder aufgenommen. Reisende werden gebeten, sich direkt bei den Schifffahrts- und Fluggesellschaften zu erkundigen. Sie sollten sich auch sehr genau über die gesundheitlichen Einreise- und Transitbedingungen und -modalitäten der betreffenden Länder informieren;
- Es ist nicht auszuschließen, dass für den Zugang ein Impfpass und/oder das Tragen einer Maske verlangt werden kann.
- Der Impfpass ist für den Zugang zu Behörden, Spitälern und Flughäfen vorgeschrieben;
- Bei jeder Reise nach Marokko ist der Reisende dafür verantwortlich, sich zunächst bei den marokkanischen Behörden über die Ein- und Ausreisebedingungen des Landes zu informieren. Die marokkanischen Behörden sind die einzigen, die für die Festlegung der Ein- und Ausreisebedingungen und die Erteilung offizieller Informationen zu diesem Thema zuständig sind.
- Gemäß dem Entscheid der marokkanischen Behörden vom 30. September 2022 wird bei der Einreise in das marokkanische Hoheitsgebiet ab diesem Tag kein PCR oder Impfpass mehr verlangt. Lediglich das ordnungsgemäss ausgefüllte Gesundheitsblatt des Passagiers muss vorgelegt werden
- Nationales Flughafenamt (Office National des Aéroports)
- Ministerium für Gesundheit
- Botschaft des Königreichs Marokko in der Schweiz
- Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und afrikanische Zusammenarbeit
- Ministerium für Tourismus, Handwerk, Luftverkehr und Sozialwirtschaft
- Marokkanische konsularische Leistungen
Reisende müssen bei der Ankunft insbesondere die folgenden Maßnahmen beachten:
Wir empfehlen Ihnen außerdem, die Websites des EDA und des BAG zu konsultieren, die zahlreiche Informationen und Antworten auf Ihre Fragen enthalten. Wenn Sie eine ungelöste Frage haben, schicken Sie uns eine E-Mail an rabat@eda.admin.ch, insbesondere bei konsularischen Fragen. In dringenden Fällen bleibt die EDA-Helpline, eine Ressource, die Sie in Betracht ziehen sollten.