Engagement der Schweiz als Vertragspartei der Genfer Konventionen
Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts gehören zu den aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz.
Als Vertragsstaat der vier Genfer Konventionen von 1949 sowie der drei Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 ist die Schweiz verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten und für seine Einhaltung zu sorgen.
Die Vertragsstaaten haben eine solidarische Verpflichtung für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Zwar bietet das humanitäre Völkerrecht selbst für neue Konfliktformen den geeigneten rechtlichen Rahmen. Dennoch kommt es weiterhin zu Verstössen.
Einhaltung
Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts in konkreten Konfliktsituationen ein. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Die Schweiz kann:
- Verstösse öffentlich verurteilen
- die Konfliktparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts aufrufen
- diplomatische Demarchen unternehmen
Die Schweiz bemüht sich, Mittel und Wege zu identifizieren, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.
Die Schweiz setzt sich auch für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein. Sie unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, die anderen internationalen Strafgerichtshöfe und die Internationale humanitäre Ermittlungskommission, für die sie das Sekretariat führt. Die Tätigkeit dieser Institutionen muss durch Massnahmen für eine nachhaltige Vergangenheitsarbeit unterstützt werden.
Stärkung
Die Schweiz engagiert sich aktiv für die Stärkung des humanitären Völkerrechts, indem sie sich für seine Klärung und seine Umsetzung stark macht. Dabei setzt sie sich insbesondere für die Entwicklung von Regeln des humanitären Völkerrechts für Waffen und neue Technologien ein.
Förderung
Um das humanitäre Völkerrecht zu fördern, lanciert oder unterstützt die Schweiz verschiedene Initiativen und Aktivitäten. Beispiele:
- Gemäss ihrer humanitären Tradition hat sich die Schweiz während ihres Sitzes im UNO-Sicherheitsrat in den Jahren 2023 und 2024 für die bessere Einhaltung und Stärkung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten eingesetzt. Sie forderte im Rahmen aller relevanten Verhandlungsprozesse die Einhaltung des humanitären Völkerrechts.
- Die Schweiz unterstützt die Globale Initiative, um dem politischen Engagement für das humanitäre Völkerrecht neuen Schwung zu verleihen, welche das IKRK gemeinsam mit Brasilien, China, Frankreich, Jordanien, Kasachstan und Südafrika auf den Weg lanciert hat. Gemeinsam mit Luxemburg, Mexiko und Ghana leitet die Schweiz den Workstream 6 zu den Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Veröffentlichung von einem freiwilligen Bericht zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts (in 2020 und 2024).
- Organisation von Treffen von Regierungsexperten zum humanitären Völkerrecht (HVR). Diese Treffen dienen dazu, die Umsetzung des HVR auf nationaler Ebene zu stärken und spezifische Fragen wie den Schutz medizinischer Aktivitäten oder der Umwelt in bewaffneten Konflikten anzugehen.
- Veröffentlichung von zwei Referenzdokumenten zur Klärung der Rechtsstellung und der Verantwortlichkeiten privater Militär- und Sicherheitsfirmen: das Montreux-Dokument über die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen und die guten Praktiken für Staaten zur Regelung des Einsatzes von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen von bewaffneten Konflikten sowie der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen.
- Unterstützung des Engagements des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in seiner Rolle als Hüter der Genfer Konventionen.
- Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle müssen insbesondere bei den Streitkräften und bereits in Friedenszeiten bekannt gemacht werden. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Texte übersetzt und in die Ausbildung integriert werden müssen.
- Einberufung von diplomatischen Konferenzen; im Jahr 2005 wurde an einer diplomatischen Konferenz in Genf das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen verabschiedet, das als zusätzliches Emblem den roten Kristall zulässt.
- Interdepartementales Komitee für humanitäres Völkerrecht.
Inhaltsverzeichnis
Links
Dokumente
ABC des Humanitären Völkerrechts
Nach Stichworten geordnet, erklärt das ABC wichtige Begriffe des Humanitären Völkerrechts («Kriegsvölkerrecht»). Die Broschüre umfasst neben dem Glossar eine kurze Einführung zu Entwicklung und Anwendungsbereich dieses speziellen Teils des Völkerrechts.
ABC des Völkerrechts
International Humanitarian Law in the Security Council: Switzerland’s Lessons learned and How to strengthen IHL while serving on the Council (en)

Vergangenheitsarbeit und Prävention von Gräueltaten
Die Schweiz engagiert sich im Rahmen der Förderung von Frieden und Menschenrechten für die Vergangenheitsarbeit, Gräueltatenprävention.

Internationale Strafjustiz
Die internationalen Strafgerichte verfolgen Einzelpersonen, denen schwere internationale Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden.

Montreux-Dokument
Das Montreux Dokument bekräftigt, als erstes internationales Dokument, die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten bezüglich der Aktivitäten von privatem Militär – und Sicherheitsfirmen. Es enthält auch eine Reihe von «Good Practices», die den Staaten helfen sollen, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können.
Das Interdepartementale Komitee für humanitäres Völkerrecht
Das Interdepartementale Komitee für Humanitäres Völkerrecht (HVRK) fördert und koordiniert die nationale Umsetzung des humanitären Völkerrechts sowie seine nationale und weltweite Verbreitung.
Internationale humanitäre Ermittlungskommission
Die IHEK ist ein Expertenorgan, das durch das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen geschafft wurde, das mutmassliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts untersucht.
Internationale humanitäre Ermittlungskommission (IHEK)
Offizielle Webseite auf Englisch.
Kontakt
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern