Das EDA vertritt die Schweiz in über 100 Ländern und beschäftigt rund 200 versetzbare konsularische Fachspezialistinnen und -spezialisten im In- und Ausland. Das konsularische Fachpersonal kümmert sich um die Anliegen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und vertritt die Interessen der Schweiz im Ausland.
Die konsularische Arbeit ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Präsenz im Ausland. Sie umfasst vier thematische Schwerpunkte der Konsularstrategie 2026–2029: Prävention, Schutz und Nothilfe, administrative Dienstleistungen sowie Visaangelegenheiten.
Die konsularische Karriere ist zweistufig aufgebaut. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die Fachstufe. Informationen zur Managementstufe finden sie hier.
Die meisten konsularischen Fachspezialistinnen und -spezialisten des EDA sind in Generalkonsulaten oder Botschaften tätig und pflegen den Kontakt mit den im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern. Sie übernehmen die Funktion einer Einwohnerkontrolle für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und bieten Schweizer Touristinnen und Touristen auf der Durchreise den notwendigen konsularischen Schutz, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Festnahme. Zudem sind sie für sämtliche administrative Angelegenheiten verantwortlich. Sie stellen Beglaubigungen aus, behandeln Visumanträge und befassen sich mit Bürgerrechts- und Zivilstandsangelegenheiten.
Das konsularische Fachpersonal untersteht der Versetzungsdisziplin. Das bedeutet, dass Mitarbeitende in dieser Funktion vertraglich verpflichtet sind, ihren Posten alle drei bis vier Jahre zu wechseln. Viele konsularische Fachspezialistinnen und -spezialisten leben und arbeiten während der gesamten Anstellungsdauer mit ihren Familien im Ausland.
Konsularische Fachspezialistinnen und -spezialisten, die in Bern eingesetzt werden, arbeiten in einem der folgenden Bereiche: Konsularische Direktion, Personalwesen, Finanzen und Logistik, Staatssekretariat und Generalsekretariat.
Tätigkeitsfelder
Konsularische Fachspezialistinnen und Fachspezialisten erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören (nicht abschliessende Liste):
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Auslandschweizerregister und Ausweispapieren
Prüfung und Bearbeitung von Visumanträgen
Bearbeitung von Zivilstands- und Bürgerrechtsfällen
Hilfeleistung im Rahmen des konsularischen Schutzes und der Sozialhilfe
Beratung und Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und von Schweizer Staatsangehörigen auf der Durchreise
Führung der Buchhaltung, Dokumentenmanagement und Archivierung
Zulassungsbedingungen
Kaufmännische Grundausbildung, vorzugsweise erworben in einer öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Kanton oder Bundesverwaltung)
Zwei bis drei Jahre Berufserfahrung an einer Stelle mit Kundenkontakt, vorzugsweise in den Bereichen Einwohnerkontrolle, Zivilstandswesen, Ausweisschriften, Buchhaltung und/oder Migration sind erwünscht
Auslandserfahrung erwünscht, insbesondere in schwierigen Kontexten
Offene und zuvorkommende Persönlichkeit, hohe Flexibilität, Teamgeist und Belastbarkeit
Schweizer Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsangehörigkeit ist erlaubt) sowie gute Kenntnisse der Schweizer Politik und Interesse an politischen Themen
Unbescholtener Leumund – Keine Vorstrafen (Schweizer Strafregisterauszug nicht älter als 6 Monate)
Gute schriftliche und mündliche Kenntnisse in zwei Amtssprachen und in Englisch (mindestens Niveau B2)
Bereitschaft, mehrere Einsätze in verschiedenen Vertretungen rund um den Globus zu leisten, auch in schwierigen Kontexten (Versetzungspflicht)
Eintrittsverfahren
Die Rekrutierung und Ausbildung des konsularischen Fachpersonals orientiert sich am Personalbedarf des Departements.
Sich vorbereiten
Wer sich bewerben möchte, kann bereits vor der Ausschreibung eine Selbsteinschätzung zum Thema Versetzungsdisziplin durchführen, die Anforderungen sorgfältig prüfen und sich anhand der FAQ vorbereiten. Zudem empfiehlt es sich, sich mit den wichtigsten Terminen vertraut zu machen und ein vollständiges Bewerbungsdossier bereitzustellen.
*Falls Sie den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Sie nach der Bestellung der Dokumente erhalten haben. Das endgültige Dokument ist spätestens am 28. August über das Stellenportal einzureichen.
Bewerbungsfrist: 14. August 2026 (17:00 Uhr, Schweiz (UTC +2)).
Pro Jahr können Sie sich nur für eine Karriere (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / konsularische Karriere) bewerben. Es werden nur vollständige Bewerbungsdossiers berücksichtigt, die bis zum Bewerbungsschluss auf das offizielle Stellenportal hochgeladen wurden.
14. August – 4. September 2026
Während dieser Phase werden die Bewerbungsdossiers anhand formaler Kriterien (Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft, einwandfreier Leumund), aber auch unter Berücksichtigung der Berufs- und/oder Auslandserfahrung, der Sprachkenntnisse und der Ausbildung bewertet.
4. September – 1. Oktober 2026
Die in der ersten Vorselektion ausgewählten Personen nehmen online an Arbeitsproben und einem Wissenstest über die Schweiz und ihre Politik (am 22.09.26) teil.
Die Arbeitsprobe besteht aus praxisnahen Aufgaben, die typische Tätigkeiten im Arbeitsalltag abbilden, wie Datenerfassung, Prozessorganisation, Dokumentenkontrolle und Entscheidungsfindung. Grundkenntnisse in Buchhaltung sind erforderlich.
Der Wissenstest über die Schweiz und ihre Politik prüft das grundlegende Verständnis für die Schweiz und ihr politisches und gesellschaftliches Umfeld. Dazu zählt insbesondere das Verständnis zentraler Institutionen, politischer Prozesse und Diskussionen. Darüber hinaus können auch aktuelle Themen sowie historische und kulturelle Aspekte der Schweiz ebenso wie allgemeine Fragestellungen zu konsularischen Dienstleistungen und Auslandschweizern Teil des Tests sein. Nützliche Links zur Vorbereitung auf diesen Test finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
1. Oktober – 30. Oktober 2026
Je nach Ergebnis erfolgt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (online oder vor Ort) sowie zu Sprachprüfungen, sofern keine Sprachzertifikate für die erforderlichen Sprachen vorliegen, die nicht älter als zwei Jahre sind, für die folgenden Zeiträume:
Die Vorstellungsgespräche finden vom 12. bis 22. Oktober 2026 statt;
Die Sprachprüfungen finden am 2. Oktober 2026 statt.
1. November – 3. November 2026
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Bewerbungen.
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Ausbildung beginnt jeweils im April und dauert in der Regel 14 Monate :
2 Monate theoretische Ausbildung in Zollikofen
12 Monate praktischer Ausbildungseinsatz im Aussennetz des EDA
Wichtig:
Die Kandidatinnen und Kandidaten unterstehen der Versetzungspflicht nach VBPV–EDA und können den Ausbildungsort nicht anfechten.
Die Mitarbeitenden der EDA-Karrieren unterstehen der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karrieren zu Karriere resp. natürlich auch von Person zu Person unterschiedlich:
Karriere Internationale Zusammenarbeit: ca. 1/2 im Ausland und 1/2 in der Schweiz
Karriere Diplomatie: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
Konsularische Karriere: bis auf wenig Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der konsularischen Karriere während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland.
Ja, ein Hochschulpraktikum im EDA ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich mit der Tätigkeit der Bundesverwaltung bzw. des Departements vertraut zu machen und erste Erfahrungen im internationalen Kontext zu sammeln.
Das EDA bietet interessierten Studierenden resp. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Praktikumsplätze an der Zentrale im Inland sowie in den verschiedensten Vertretungen im Ausland an. Personen mit Praktikumserfahrung im EDA werden bei den verschiedenen Zulassungswettbewerben nicht bevorzugt behandelt.
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt.
Ziel der Personensicherheitsprüfung ist es sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko für die Schweiz oder das EDA darstellt.
Die zu prüfende Person muss ihre Zustimmung geben. Ansonsten kann keine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Die Fachstelle Datenschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Informationssicherheit steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung: informationssicherheit@eda.admin.ch
Angehörige der Karriere des EDA stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen sowie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an concours@eda.admin.
Aufgaben und Tätigkeiten
Die konsularische Karriere ist zweistufig aufgebaut: die «Fachstufe» besteht aus den Fachstellen und dem Fachpersonal (mit Fokus auf die Sachbearbeitung). Die «Managementstufe» besteht aus den Managementstellen und dem Managementpersonal (mit Fokus auf Führungsaufgaben in den Bereichen konsularisches, Betriebsführung und Finanzen). Jede Stufe verfügt über ein eigenes Eintrittsverfahren (siehe Fachstufe / Managementstufe). Die konsularische Karriere verfügt zudem über ein internes Übertrittsverfahren vom Fach- zum Management-Personal. Dieses besteht aus dem konsularischen Concours, gefolgt von einer individuell gestalteten Ausbildung.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Auslandschweizerregister und Ausweispapieren
Prüfung und Bearbeitung von Visumanträgen
Bearbeitung von Zivilstandsangelegenheiten und Gesuchen um Einbürgerung
Hilfeleistung im Rahmen des konsularischen Schutzes und der Sozialhilfe
Beratung und Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und von Schweizer Staatsangehörigen auf der Durchreise
Führen der Buchhaltung
Erledigung verschiedener administrativer Arbeiten, die für den Betrieb der Auslandvertretung erforderlich sind
Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
Arbeit in einem internationalen Umfeld
Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld aufgrund der Versetzungsdisziplin
Herausforderungen im Zusammenhang mit der mitreisenden Familie: Gesundheitsfragen, Erwerbstätigkeit der Partnerin / des Partners, Schule und Ausbildung der Kinder
Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Teilweise schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen / Leben in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken
Bewerbung und Rekrutierung
In der ersten Vorselektion wird geprüft, dass ein vollständiges Bewerbungsdossier eingereicht wurde. Auf dieser Grundlage werden die Bewerbungen anhand formaler Kriterien (Schweizer Staatsbürgerschaft, einwandfreier Leumund) sowie unter Berücksichtigung der Berufs- und/oder Auslandserfahrung, der Sprachkenntnisse, der Versetzbarkeit und der Ausbildung beurteilt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die dann zur zweiten Vorselektionsphase zugelassen werden, absolvieren online eine Arbeitsprobe sowie einen Wissenstest über die Schweiz und ihre Politik
Die Arbeitsprobe besteht aus praxisnahen Aufgaben, die typische Tätigkeiten im Arbeitsalltag abbilden, wie Datenerfassung, Prozessorganisation, Dokumentenkontrolle und Entscheidungsfindung. Grundkenntnisse in Buchhaltung sind erforderlich.
Der Wissenstest über die Schweiz und ihre Politik prüft das grundlegende Verständnis für die Schweiz und ihr politisches und gesellschaftliches Umfeld. Dazu zählt insbesondere das Verständnis zentraler Institutionen, politischer Prozesse und Diskussionen. Darüber hinaus können auch aktuelle Themen sowie historische und kulturelle Aspekte der Schweiz ebenso wie allgemeine Fragestellungen zu konsularischen Dienstleistungen und Auslandschweizern Teil des Tests sein.
Zur Vorbereitung wird empfohlen, sich mit aktuellen politischen Themen sowie dem politischen System der Schweiz vertraut zu machen und grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Geschichte, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufzufrischen. Besonders empfohlen werden:
Die Publikation «Der Bund kurz erklärt», die einen guten Überblick über Politik, Verwaltung und Justiz in der Schweiz bietet.
Die Webseiten des EDA, die detaillierte Informationen zum gesamten Dienstleistungsangebot sowie zu den Tätigkeiten des konsularischen Fachpersonals bereitstellen.
Die Seite der Konsularischen Direktion, die einen guten Einblick in die vielseitigen Dienstleistungen für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland vermittelt.
Die Auslandschweizerstatistik, die hilfreiche Informationen zu den beliebtesten Auswanderungsdestinationen sowie zu den grössten Auslandschweizergemeinschaften liefert.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Selektionsphase zugelassen werden, werden zu einem persönlichen Gespräch sowie, sofern keine gültigen Sprachzertifikate vorliegen, zu Sprachprüfungen eingeladen. Während des Gesprächs werden Ihnen Fragen zu Ihrem Werdegang gestellt. Anschliessend erhalten Sie einen Überblick über die Stelle. Zudem werden gezielte Fragen zu verschiedenen Arbeitssituationen gestellt.
Die online Sprachprüfungen umfassen einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Gefordert wird ein Niveau von mindestens B2 in zwei Landessprachen sowie in Englisch. Für Englisch ist jedoch nur eine schriftliche Prüfung vorgesehen.
Ja, aber bitte beachten Sie jedoch, dass Sie, wenn Sie zu den Prüfungen beider Eintrittsverfahren eingeladen werden, Ihre Versuche für die Zulassung zur konsularischen Karriere ausgeschöpft haben.
Für eine Bewerbung als konsularisches Fachpersonal sollten Sie eine abgeschlossene kaufmännische Grundausbildung haben.
Besonders geeignet für diese Funktion sind Bewerberinnen und Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung, insbesondere einer Gemeinde-, Kanton- oder Bundesverwaltung. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung sind zudem die Sprachkenntnisse, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Anerkannt werden Sprachdiplome, die Ihre Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau nachweisen. Die Sprachdiplome dürfen höchstens zwei Jahre alt sein.
Das versetzbare Personal untersteht der Versetzungsdisziplin und wird alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten im Ausland versetzt. Dabei kann eine optimale medizinische Versorgung vor Ort nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterliegt der Einsatz an solchen Orten einer medizinischen Eignungsprüfung.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nur unter Vorbehalt der medizinischen Eignung. Die medizinische Eignungsprüfung wird im Rahmen einer Selbstevaluation durchgeführt und von einem kompetenten Partnerinstitut der Bundesverwaltung geprüft.
Die medizinische Eignungsprüfung dient dazu, die medizinische Tauglichkeit für die vorgesehene berufliche Tätigkeit sowie allfällig erhöhte Gesundheits- und Invaliditätsrisiken zu bestimmen. In diesem Zusammenhang werden folgende Informationen und Themen abgefragt:
Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit
Aktuelle oder vergangene Gesundheitsstörungen
Längere Spitalaufenthalte oder Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit
Ernstere Unfälle
Einnahme von Betäubungsmittel
Vorgehensweise:
Die Kandidierenden füllen ein medizinisches Frageblatt aus, welches sie anschliessend zur Prüfung an das Partnerinstitut senden. Da die medizinische Eignungsprüfung digital erfolgt, kann sie ortsunabhängig durchgeführt werden und es ist kein Termin in der Schweiz erforderlich.
Der Bund setzt sich als Arbeitgeber für die Chancengleichheit ein und er ist verpflichtet, Diskriminierungen zu unterlassen. Menschen mit Behinderungen sollen zum Beispiel die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. Alle Personen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, können sich bewerben. Dieser Grundsatz gilt auch für Menschen mit Behinderung. Unabhängig von der Rekrutierung können Sie ein unverbindliches und anonymes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dies hilft Ihnen, Klarheit über die Voraussetzungen und Chancen zu erlangen.
Melden Sie sich gerne bei gesundheit@eda.admin.ch. Sofern die Zulassungsbedingungen bei einer Bewerbung erfüllt sind und ein Beratungsgespräch stattgefunden hat, kann die medizinische Eignungsprüfung vorgezogen werden.
Familie und Partnerschaft
Die spannenden und reizvollen Herausforderungen, welche das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für Diplomatinnen und Diplomaten mit sich bringen, stellen sich für das Umfeld der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht. Langwierige Verhandlungen, regelmässige repräsentative Pflichten oder Einsätze aufgrund wechselnder politischer Verhältnisse zwingen Mitarbeitende zu einem sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund derer sich Diplomatinnen und Diplomaten sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:
Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
Mangelnde medizinische Versorgung
Trennungen von Familie und Freunden
Wechsel von Schulen
Leben unter extremen klimatischen Bedingungen
Selbstverständlich ist es möglich, Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. Es ist unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für ein globalmobiles Leben gemeinsam zu treffen. Gut zu wissen, dass das EDA die Bedürfnisse der begleitenden Familien bei Versetzungsentscheiden nach Möglichkeit berücksichtigt und sich an den Zusatzauslagen wie der Unterrichtskosten der Kinder massgeblich beteiligt.
Das EDA verfolgt eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung. In der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung sind die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, auch in Hinblick auf Ansprüche auf Auslands- und Familienzulagen. Es gibt Auslandsposten, auf denen gleichgeschlechtliche Begleitpersonen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen.
Die institutionellen Bedürfnisse des EDA als Arbeitgeberin sind bei allen Versetzungsentscheiden von zentraler Bedeutung. Nach Möglichkeit werden die familiären Bedürfnisse berücksichtigt.
Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Telearbeit ist heutzutage eine weitere Möglichkeit. Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden oder nicht möglich sein. Sie ist von Fall zu Fall abzuklären.
Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Erwerbsstätigkeit im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung.
Der Lohn des versetzbaren Personals des EDA setzt sich aus einem Grundlohn und zusätzlichen Leistungen, den sogenannten Auslandleistungen, zusammen.
Der Grundlohn eines Kandidierenden hängt von der Lohnklasse und der Anzahl Jahre relevanter Berufserfahrung ab. Er wird gemäss den Vorgaben des Eidgenössischen Personalamts (EPA) berechnet. Beispiele für die Berechnung von Grundlohn finden Sie auf der Website des EPA im Dokument «Lohnsystem der Bundesverwaltung».
Die Auslandleistungen variieren je nach Einsatzort, Funktion und Familiensituation der Angestellten. Sie entschädigen einerseits die materiellen Kosten, die direkt mit einem Auslandeinsatz verbunden sind, und andererseits die immateriellen Nachteile, die für die Mitarbeitenden, ihre Begleitpersonen und Kinder aus dem Versetzungsrhythmus entstehen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hängt die Entlöhnung nicht nur vom zukünftigen Einsatzort (an der Zentrale oder im Ausland) ab, sondern auch von der Lohnklasse der zugeteilten Funktion.
Um die immateriellen Nachteile, die mit einem Auslandeinsatz verbunden sind, auszugleichen, werden Vergütungen ausgerichtet. Dabei handelt es sich um die «Inkonvenienzvergütung», wenn die Lebensbedingungen im Ausland schwieriger oder wesentlich schwieriger sind als in der Schweiz, und die «Mobilitätsentschädigung», die ab der dritten Versetzung gewährt wird.
Auch die Kosten, die durch einen Auslandeinsatz entstehen, werden entschädigt (Umzug, Einrichtung und Ausrüstung, Haushaltsführung, Zuschlag für Begleitpersonen und Ausbildung der Kinder).
Bei einer Versetzung ins Ausland mit einer Begleitperson (Ehe- oder Lebenspartner) sind in der Regel die Kandidierenden die Hauptverdienenden.
Im Ausland eingesetzte Mitarbeitende sind (aufgrund internationaler Abkommen) von den Kantons- und Gemeindesteuern befreit, was durch einen Lohnabzug kompensiert wird.
Mitarbeitende im Ausland beteiligen sich an den Miet- und Nebenkosten. Die Abzüge richten sich nach der Haushaltsgrösse und den durchschnittlichen Mieten in Bern.
Ein Kaufkraftausgleich gleicht höhere oder (meist) tiefere Preise am ausländischen Einsatzort im Vergleich zu Bern aus.
Nein. Lohnverhandlungen würden die Lohntransparenz und die Lohngerechtigkeit im EDA gefährden.
Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.
Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.
Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die finalen Dokumente sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome müssen fristgerecht eingereicht werden (siehe Ablauf des Eintrittsverfahrens).
Weitere Möglichkeiten für Berufserfahrene
Das EDA als Arbeitgeber
1. Februar 2026
Stellenangebote
Alle aktuellen Stellenangebote sowie Links zu weiteren Portalen mit EDA-Stellen im In- und Ausland.
1. Februar 2026
Arbeitgeberinformationen
Als Teil der Bundesverwaltung bietet das EDA ein breites Angebot an interessanten und herausfordernden Arbeitsplätzen zu fairen und wettbewerbsfähigen Anstellungsbedingungen.
1. Februar 2026
Veranstaltungen
Messeauftritte und Präsentationen des EDA an Hochschulen und weiteren Bildungsinstituten.