Für die Umsetzung und Anwendung der wichtigsten Abkommen Schweiz-EU oder politischen Absichtserklärungen sind die beiden Vertragsparteien auf ihren Hoheitsgebieten grundsätzlich selber zuständig. In der Schweiz werden die Abkommen von den dafür hauptverantwortlichen Bundesämtern (unterstützt von der mitverantwortlichen Abteilung Europa) umgesetzt. Soweit die Kompetenzen der Kantone betroffen sind, sind diese für die Umsetzung zuständig.
Die offiziellen Texte können beim Bundesamt für Bauten und Logistik unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL): Bundespublikationen