Zugang zu amtlichen Dokumenten

Dieser Anspruch besteht unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz des Gesuchstellers. Auch muss kein spezieller Grund angegeben werden. Es können Dokumente eingesehen werden, die nach dem 1.7.2006 erstellt worden sind.

Sollten Sie sich für ein amtliches Dokument interessieren, das in den Zuständigkeitsbereich des EDA fällt, so richten Sie Ihr Gesuch bitte an die angegebene Adresse. Das Gesuch sollte möglichst präzise sein, um die Identifikation des gewünschten Dokuments zu ermöglichen. Soweit bekannt sind insbesondere anzugeben:

  • der Titel 
  • der betroffene Sachbereich 
  • die Behörde, die das Dokument erstellt hat 
  • die Referenz
  • ein bestimmter Zeitraum oder das Erstellungsdatum