Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs

Der bilaterale Weg bildet die Basis für eine erstrangige, beidseits vorteilhafte Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU. Das EU-Recht entwickelt sich indes weiter, und die Schweiz hat ihrerseits Interessen, die über das Bestehende hinausgehen; das verharren auf dem Status quo ist mithin keine Option. Daher setzt sich der Bundesrat für die Stabilisierung und den punktuellen Ausbau des bewährten bilateralen Wegs ein.

Der bilaterale Weg ermöglicht der Schweiz eine Beziehung zur EU, die ihren Eigenheiten entspricht und beidseitig vorteilhaft ist. Die EU und die Schweiz teilen dieselben Werte, zudem ist der persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Austausch sehr intensiv. Entsprechend eng ist die Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU.

Das EU-Recht entwickelt sich indes weiter, und die EU macht ihre Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit sowie dem Ausbau der Binnenmarktbeteiligung der Schweiz von Bedingungen institutioneller Natur abhängig. Der Bundesrat seinerseits will die vielfältige Partnerschaft zum beidseitigen Vorteil stabilisieren und punktuell ausbauen. In mehreren Bereichen (Strom, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit) begannen Verhandlungen daher schon vor Jahren.

Ausgehend von den jeweiligen Grundinteressen ist es 2022 gelungen, den Gesprächsfaden wiederaufzunehmen und bis Ende Oktober 2023 Sondierungsgespräche mit der Europäischen Kommission zu führen. Für die EU ist die Integrität ihres Binnenmarktes wichtig (gleiche Spielregeln für alle Teilnehmer); für die Schweiz ein massgeschneiderter, hindernisfreier Zugang zum EU-Binnenmarkt und den Kooperationsprogrammen.

Bilateralen Weg fortsetzen

Auf Basis des «Paketansatzes» hat der Bundesrat Mitte Dezember 2023 den Mandatsentwurf für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Der Paketansatz erlaubt es, den bewährten bilateralen Weg fortzusetzen, ermöglicht neue, zusätzliche Abkommen und vergrössert den Spielraum für Lösungen.

Die fünf bestehenden Binnenmarktabkommen (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft) sollen aktualisiert und zwei weitere in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abgeschlossen werden. Darüber hinaus strebt der Bundesrat den Abschluss eines Kooperationsabkommens im Gesundheitsbereich sowie eine systematische Teilnahme an den künftigen EU-Programmen an. Schliesslich soll als Steuerungsinstrument ein hochrangiger Politischer Dialog die regelmässige Gesamtschau der bilateralen Beziehungen ermöglichen. 

Schweizer Interessen wahren

Im Gegenzug ist der Bundesrat bereit, einen verstetigten Beitrag an die Kohäsion und Stabilität in Europa zu prüfen, und diskutiert mit der EU die Einführung institutioneller Lösungen in den einzelnen Binnenmarktabkommen. Dabei handelt es sich insbesondere um die dynamische Übernahme von EU-Recht und die Streitbeilegung. Ausnahmen und interne Massnahmen beim Lohnschutz und eine gute Steuerung im Bereich der Personenfreizügigkeit (Migration) sollen es ermöglichen, die Schweizer Interessen zu wahren.