Überblick bilateraler Weg

Fahnen der Schweiz und der EU
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU entwickeln sich kontinuierlich. © EDA

Die Schweiz liegt geografisch in der Mitte des europäischen Kontinents und ist fast ausschliesslich von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgeben. Aufgrund dieser geografischen und kulturellen Nähe, insbesondere aber wegen ihres politischen und wirtschaftlichen Gewichts, sind die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten die mit Abstand wichtigsten Partner der Schweiz. Angesichts der engen und vielseitigen Verflechtung mit der EU verfolgt die Schweiz gegenüber der Union eine Interessenpolitik, welche auf einer Reihe von bilateralen Abkommen in klar umgrenzten Bereichen beruht: der sogenannte bilaterale Weg.

Aber auch die Schweiz ist für die EU eine erstrangige Partnerin. Eine konzertierte und zielgerichtete Interessenpolitik gegenüber der EU ist daher von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand der Schweiz.

Europapolitisches Ziel der Schweiz ist es, die bestmöglichen Bedingungen für ihre Beziehungen zur EU zu schaffen. Da die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, verfolgt sie ihre Europapolitik auf der Grundlage von bilateralen sektoriellen Abkommen. Mit dieser Absicht wurde das bilaterale Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU (bzw. ihren Vorgängerorganisationen) über die Jahrzehnte kontinuierlich entwickelt und vertieft.

Seit dem Freihandelsabkommen von 1972 wurde in mehreren Etappen ein immer dichteres Netz von rund 20 Hauptabkommen und einer grossen Zahl weiterer Verträge geknüpft. Das Volk hat den sogenannten bilateralen Weg in verschiedenen Abstimmungen bestätigt und unterstützt. Die Stärkung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs, was auch den allfälligen Abschluss neuer Marktzugangsabkommen mit der EU umfasst, ist von zentraler Bedeutung für die Schweiz.

Das schrittweise, pragmatische Vorgehen erlaubt massgeschneiderte, vertragliche Lösungen für eine breite Palette wirtschaftlicher und politischer Fragen. Die Abkommen schaffen einerseits einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang. Andererseits sind sie die Grundlage für eine enge Kooperation in wichtigen politischen Bereichen. Der bilaterale Ansatz ermöglicht damit eine Politik der Offenheit und engen Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn.

Karte «Europa heute»

Chronologie

2024

2022

  • Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit der EU zum Vorschlag des Bundesrats über ein neues Verhandlungspaket (Medienmitteilung, 25.02.2022)

2021

2019
  • Unterzeichnung des Abkommens über die Teilnahme an der Prümer Polizeikooperation
2017
  • Unterzeichnung des Abkommens über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz–EU
  • Vollassoziierung der Schweiz an «Horizon 2020»
2016
  • Beschluss zur Umsetzung von Art. 121a BV durch das Parlament
  • Unterzeichnung des Protokolls III zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien
2015
  • Unterzeichnung des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
2014
  • Unterzeichnung des Partizipationsabkommens EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen)
  • Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
2013
  • Verabschiedung des Verhandlungsmandats für ein Abkommen zu den institutionellen Fragen durch den Bundesrat
  • Unterzeichnung des Kooperationsabkommens Satellitennavigation
  • Unterzeichnung des Wettbewerbsabkommens
2012
  • Unterzeichnung des Verteidigungsabkommens EVA (Europäische Verteidigungsagentur)
2010
  • Unterzeichnung des Abkommens Bildung, Berufsbildung und Jugend
2009
  • Weiterführung der Personenfreizügigkeit sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
2008
  • Unterzeichnung des Abkommens mit Eurojust
2006
  • Annahme des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas durch das Volk
2005
  • Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU-10
2004
  • Unterzeichnung des Abkommens mit Europol
  • Unterzeichnung der Bilateralen II (Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Umwelt, Statistik, MEDIA, Ruhegehälter)
1999
  • Unterzeichnung der Bilateralen I (Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung)
1992
  • Ablehnung des EWR-Beitritts durch das Volk
1990
  • Unterzeichnung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
1989
  • Unterzeichnung des Versicherungsabkommens

1972

  • Unterzeichnung des Freihandelsabkommens Schweiz–EU