Mit diesem Beschluss wurde das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA), das am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten und als Anhang 12 in das bilaterale Agrarabkommen von 1999 integriert wurde, zum ersten Mal weiterentwickelt. Das Abkommen schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie „Bündnerfleisch" und „Tête de Moine" und sieht vor, dass regelmässig auch neu eingetragene GUB und GGA der Parteien ins Abkommen aufgenommen werden können. Die Schweizer Bezeichnungen „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" (GUB) und „Glarner Kalberwurst" (GGA) werden damit neu auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Anhang 12 soll auch in Zukunft regelmässig aktualisiert werden.
Adresse für Rückfragen:
Jacques Chavaz, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, stellvertretender Direktor, Tel.: +41 31 322 25 02
Herausgeber:
Bundesamt für Landwirtschaft
Internet: http://www.blw.admin.ch