Gültig am:
Publiziert am: 10.08.2023

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig: Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.


Reisehinweise für Niger

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Am 26. Juli 2023 haben Einheiten des Militärs erklärt, die Macht übernommen zu haben. Die Lage ist sehr unübersichtlich. 

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Niger aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die von Schmuggel, Raubüberfällen und Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 wurden mehrere Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara/Sahelzone verschleppt. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in den Regionen Diffa, Tahoua und Tillabéry. Bei bewaffneten Angriffen werden immer wieder Sicherheitskräfte oder Zivilpersonen getötet oder verletzt. Beispiele:

  • Am 14. April 2023 wurden in der Region Diffa mindestens sechs Personen durch improvisierte Sprengsätze getötet.
  • Am 9. April 2023 wurden bei einem Angriff auf einen Konvoi von Goldgräbern im Departement Arlit (Region Agadez) fünf Personen getötet und fünf weitere verletzt.
  • Am 10. Februar 2023 wurden bei einem Angriff auf eine Militärpatrouille in Intagamey (Region Tillabéry) 13 Personen getötet, mehrere Personen verletzt sowie 16 Personen entführt.
  • Am 29. August 2022 über 20 Todesopfer auf der Insel Kwatar Kaoulaha (Region Diffa). Mehrere Personen sind entführt worden.
  • Am 21. März 2022 über 100 Todesopfer und mehrere verletzte Personen bei Überfällen auf Dörfer in der Nähe von Tillia (Region Tahoua).
  • Am 16. März 2022 über 20 Todesopfer und mehrere verletzte Personen bei einem Angriff auf zwei Fahrzeuge bei Terra, Region Tillabéry.

In den Grenzgebieten zu Burkina Faso, Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu bewaffneten Zwischenfällen. In den Grenzgebieten zu Nigeria sind zudem bewaffnete kriminelle Banden aktiv, insbesondere in der Region Maradi.

Gelegentlich finden in Niamey und anderen Städten Demonstrationen statt, obwohl sie in der Regel verboten werden. Gewaltsame Ausschreitungen sowie Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind dabei nicht auszuschliessen.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abuja, Nigeria

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
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