An geregelten, reibungslosen Beziehungen sind sowohl die Schweiz als auch die EU interessiert. Für die Schweiz ist ein massgeschneiderter Zugang zum EU-Binnenmarkt wichtig, für die EU die Integrität ihres Binnenmarktes, die gleiche Regeln für alle Teilnehmenden verlangt. Mit dem Paketansatz kann diese Balance erreicht werden. Wie die Bilateralen I und II besteht er aus mehreren thematischen Elementen, darunter neue Abkommen und institutionelle Lösungen. Die Verhandlungen auf Basis des Paketansatzes begannen Mitte März 2024. Nach fast 200 Runden konnten sie Ende des Jahres materiell abgeschlossen werden.
Paketansatz
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben sich in den letzten Jahrzehnten dank den Bilateralen I (1999) und II (2004) zum Vorteil für beide Seiten entwickelt. Der bilaterale Weg, entstanden nach dem Scheitern des EWR-Beitritts der Schweiz im Jahr 1992, hat sich als robust und mehrheitsfähig erwiesen. Die EU ist bereit, ihn weiterzuführen, unter der Bedingung jedoch, dass im EU-Binnenmarkt für alle Marktteilnehmenden die gleichen Regeln gelten. In den Marktbereichen, an denen sich die Schweiz beteiligt - Luft- und Landverkehr, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft - oder künftig beteiligen möchte – Strom, Lebensmittelsicherheit - gilt das auch für sie.
Die Rechtsharmonisierung sollen sogenannte institutionelle Elemente gewährleisten. Mit ihnen lässt sich der bilaterale Weg stabilisieren und Rechtssicherheit schaffen. Der Bundesrat will den bilateralen Weg aber auch ausbauen, um die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft zu unterstützen, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und deren Wohlstand zu gewährleisten. Diese Weiterentwicklung umfasst neue Beteiligungsbereiche am EU-Binnenmarkt, namentlich Strom und Lebensmittelsicherheit. Gleichzeitig möchte der Bundesrat die Löhne schützen, die Einwanderung in die Sozialwerke verhindern, die direktdemokratischen Rechte beibehalten und die Souveränität erhalten. Er will zudem den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz stärken, wozu die Kooperationsabkommen im Bereich Forschung (Horizon Europe), Bildung (Erasmus+) und Kultur am besten geeignet sind.
Alle diese Elemente sind Teil des Pakets.
Die Anliegen der Schweiz und der EU wurden auf den Tisch gelegt und parallel verhandelt. Die verschiedenen Elemente schufen dabei Spielraum bei der Lösungssuche. Anfang März 2024 verabschiedete der Bundesrat das Verhandlungsmandat. Die Verhandlungen begannen am 18. März 2024 und wurden Ende des Jahres nach fast 200 Runden materiell abgeschlossen. Der Bundesrat stellte fest, dass die im Verhandlungsmandat festgelegten Ziele erreicht wurden. Die Ergebnisse ebnen den Weg für die nächsten Schritte bei der Umsetzung der Paketstrategie. Die parlamentarische Phase beginnt nach Abschluss der Vernehmlassung und der Überweisung der Botschaft ans Parlament.
Die Elemente des Pakets:
- Neue Abkommen: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit
- Gesicherte Beteiligung an EU-Programmen: Forschung, Innovation, Bildung, Jugend, Sport, Kultur und weitere Bereiche
- Institutionelle Elemente: dynamische Rechtsübernahme, einheitliche Auslegung der Abkommen, Überwachung, Streitbeilegung
- Vorschriften über staatliche Beihilfen im Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen sowie dem künftigen Stromabkommen
- Personenfreizügigkeit: Prinzipien und Ausnahmen bezüglich Einwanderung und Lohnschutz
- Verstetigter Schweizer Beitrag: rechtsverbindlicher Mechanismus für künftige Beiträge
- Politischer Dialog: Steuerungsinstrument des bilateralen Wegs
Endgültiges Verhandlungsmandat, 08.03.2024 (PDF, 7 Seiten, 431.2 kB, Deutsch)
Bericht über die Ergebnisse der Konsultation, 08.03.2024 (PDF, 248 Seiten, 7.6 MB, Deutsch)
Rapport sur les résultats de la consultation du projet de mandat de négociation entre la Suisse et l’Union européenne concernant la stabilisation et le développement de leurs relations
Entwurf Verhandlungsleitlinien, 15.12.2023 (PDF, 7 Seiten, 459.6 kB, Deutsch)
Faktenblätter
Faktenblatt: Strom (PDF, 2 Seiten, 272.3 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Gesundheit (PDF, 1 Seite, 229.9 kB, Deutsch)
Faktenblatt: EU-Programme (PDF, 2 Seiten, 219.4 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Institutionelle Elemente (PDF, 2 Seiten, 288.4 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Zuwanderung – UBRL (Unionsbürgerrichtlinie) (PDF, 3 Seiten, 164.8 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Lohnschutz (PDF, 2 Seiten, 281.1 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Landverkehr (PDF, 2 Seiten, 219.3 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Luftverkehr (PDF, 2 Seiten, 284.4 kB, Deutsch)
Faktenblatt: MRA (Mutual Recognition Agreement) (PDF, 2 Seiten, 335.8 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Staatliche Beihilfen (PDF, 2 Seiten, 403.0 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (PDF, 2 Seiten, 285.2 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Landwirtschaftsabkommen und Lebensmittelsicherheit (PDF, 2 Seiten, 205.7 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Paketansatz (PDF, 2 Seiten, 156.7 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Strom (PDF, 1 Seite, 239.6 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Lebensmittelsicherheit (PDF, 1 Seite, 224.2 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Gesundheit (PDF, 1 Seite, 296.6 kB, Deutsch)
Faktenblatt: EU-Programme (PDF, 1 Seite, 144.8 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Politischer Dialog (PDF, 1 Seite, 221.2 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Institutionelle Elemente (PDF, 2 Seiten, 383.8 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Zuwanderung – UBRL (Unionsbürgerrichtlinie) (PDF, 2 Seiten, 310.8 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Lohnschutz (PDF, 2 Seiten, 306.9 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Landverkehr (PDF, 2 Seiten, 240.4 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Luftverkehr (PDF, 1 Seite, 284.1 kB, Deutsch)
Faktenblatt: MRA (Mutual Recognition Agreement) (PDF, 1 Seite, 286.8 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Staatliche Beihilfen (PDF, 2 Seiten, 224.6 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (PDF, 1 Seite, 28.7 kB, Deutsch)
Faktenblatt: Landwirtschaftsabkommen (PDF, 2 Seiten, 306.8 kB, Deutsch)