Bundesrat legt Kontingente 2019 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA fest
28.09.2018
Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2019 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat der Bundesrat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) werden um 1000 Einheiten erhöht, die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) um 500 Einheiten reduziert. Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA sind somit in ihrer Gesamthöhe wieder auf dem Niveau von 2014.