Mit der nun unterzeichneten politischen Erklärung wird die Schweiz von der 1999 von Italien erstellten schwarzen Liste natürlicher Personen gestrichen. Dieser Schritt beseitigt eine administrative Hürde in den Steuerbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Zudem haben sich die beiden Seiten auf den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung geeinigt, die unterzeichnet werden soll, sobald in Italien die gesetzliche Grundlage für die Streichung der Schweiz von der schwarzen Liste verabschiedet ist. Diese Verständigungsvereinbarung enthält eine vorübergehende Regelung, gültig vom 1. Februar 2023 bis zum 30. Juni 2023, für die Besteuerung des Arbeitens im Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des Abkommens von 1974.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter zeigte sich erfreut: «Mit dieser Erklärung konnten zwei wichtige offene Steuerfragen zwischen der Schweiz und Italien endlich bereinigt werden.»
Zudem zeigte sich der italienische Finanzminister Giorgetti zuversichtlich, dass das italienische Parlament das 2020 unterzeichnete neue Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in den nächsten Wochen ratifizieren werde. In der Schweiz haben die Eidgenössischen Räte diesem Abkommen bereits im März 2022 zugestimmt.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung des EDA vom 13.04.2023
Dichiarazione politica tra Svizzera e Italia(pdf, 67kb)
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