Brexit: FDFA Helpline offers advice for Swiss citizens

Press releases, 24.06.2016

Bern, The electorate of the United Kingdom has voted to leave the European Union in a referendum. The current regulations regarding Swiss citizens and companies will remain valid for the time being. There is, however, a high level of demand for information from Swiss citizens in Switzerland and abroad. The Federal Department of Foreign Affairs FDFA has made additional staff available on the FDFA Helpline to answer calls regarding the impact of the United Kingdom's decision on Swiss citizens. The FDFA Helpline can be contacted on 0 800 24-7-365 and is available around the clock, including at weekends.

Although the electorate of the United Kingdom has voted to leave the European Union, current regulations regarding Swiss citizens and companies remain applicable for the time being and nothing will change immediately. Swiss citizens can contact the FDFA Helpline if they have questions about how this issue may affect them.  In Switzerland the number to call is 0 800 24-7-365. Calls are free of charge. If you are calling from abroad, dial the country code for Switzerland (0041), then 800 24-7-365. Calls from outside Switzerland incur a charge. A list of answers to frequently asked questions is available on the FDFA homepage and on the websites of the Swiss Embassy in London and the Mission of Switzerland to the EU in Brussels.

Additional indications:

FDFA Helpline

FAQs

Mission of Switzerland to the European Union

Swiss embassy in London

Address for enquiries:

Information FDFA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch

Publisher:

Federal Department of Foreign Affairs
Internet: http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/recent/media.html

24.06.2016

Rede von Herrn Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Vizekanzler

Sehr geehrte Damen und Herren

Die britischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben entschieden: Das Vereinigte Königreich tritt aus der Europäischen Union aus.

Der Bundesrat nimmt das Resultat der Abstimmung zur Kenntnis. Es handelt sich um einen souveränen Entscheid der britischen Bürgerinnen und Bürger – der Bundesrat bewertet die britische Entscheidungfindung selbst.

Aber: Selbstverständlich betrifft der Entscheid jedoch auch unser Land: direkt und indirekt, politisch und wirtschaftlich: Was bedeutet das?

Erstens muss die Beziehung zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich neu geregelt werden.

Allerdings wird dies nicht von heute auf morgen geschehen, sondern erst nach Inkrafttreten des Austrittsabkommens – voraussichtlich in rund zwei Jahren. 
 
Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bleiben bis auf weiteres die bestehenden Regeln anwendbar.

Die Schweiz hat auch zukünftig ein grosses Interesse an engen Beziehungen zum Vereinigten Königreich, einem wichtigen Partner nicht zuletzt im wirtschaftlichen Bereich.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Wochen die Arbeiten für einen Brexit begonnen, und intensivieren diese jetzt.
 
Sie wird die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs verfolgen und dem Bundesrat Vorschläge zur Regelung der zukünftigen Verhältnisse zwischen dem UK und der CH unterbreiten.

Neu festgelegt werden müssen die wirtschaftlichen Beziehungen – Stichwort Freihandelsabkommen – aber auch viele weitere Bereiche, welche bisher durch die Bilateralen Verträge I und II geregelt wurden:  Luftverkehr, Personenverkehr, Zusammenarbeit in der Wissenschaft, im Fiskalbereich oder in der Sicherheit.

Zweitens ist der Bundesrat auch nach dem heutigen Resultat weiterhin sehr bestrebt, die laufenden Gespräche mit der Europäischen Union zur Umsetzung von Art. 121a Bundesverfassung fortzuführen.

Zwar signalisierte die EU Bereitschaft, die Gespräche nach der «Brexit»-Abstimmung zu intensivieren.

Gleichzeitig ist klar, dass die Lösungssuche mit dem Austritt des Vereinigtes Königreichs nicht einfacher geworden ist.

Es ist aber müssig darüber zu spekulieren, wie sich der britische Entscheid konkret auswirken wird. Das wird der Bundesrat deshalb auch nicht tun.

Unabhängig davon bleibt also die Ausgangslage schwierig. Die Differenzen in verschiedenen Fragen sind nach wie vor gross.

Der Bundesrat wird sich mit aller Kraft für eine einvernehmliche Lösung einsetzen.

Trotzdem ist derzeit nicht absehbar, ob noch im Sommer weitere Fortschritte erzielt werden können.

Drittens ist anzunehmen, dass der heutige Entscheid im Vereinigtes Königreich die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung Europas
eher verstärkt.

Davon wird auch der Schweizer Wirtschaftsstandort negativ betroffen, ebenso wie von einer erschwerten Lösungssuche mit der EU in der Zuwanderungsfrage.

Der Bundesrat wird die Auswirkungen auf den Kurs des Schweizer Franken laufend beobachten; Sie haben die Kursausschläge heute Morgen sicher mitverfolgt.

Dies bedeutet für die Exportbranche eine Belastung. Auswirkungen auf den Konjunkturverlauf sind denkbar.
 
Und eine letzte Bemerkung: Sie wissen es: Direkten Einfluss auf den Wechselkurs kann nicht die Wirtschaftspolitik ausüben, sondern nur die Geldpolitik.

Diese liegt in der Verantwortung der Schweizer Nationalbank. Der Bundesrat äussert sich nicht zu deren Instrumenten und Massnahmen. Er steht aber in engem Austausch mit der SNB-Spitze.

Meine Damen und Herren

Der britische Entscheid führt zu vielen Fragezeichen – für das Vereinigte Königreich, für die EU und Europa. Und für die Schweiz. Der Bundesrat wird weiterhin alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Interessen unseres Landes zu wahren.


 
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Tel. +41584622007

Herausgeber:

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