Gültig am:
Publiziert am: 17.05.2023

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Grundsätzliche Einschätzung (Lagebeschreibung)
Spezifische regionale Risiken (Region Nagorno-Karabakh und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet)
Nützliche Adressen (Notfallnummer)


Reisehinweise für Armenien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die aussen- und innenpolitische sowie die wirtschaftliche Situation ist kompliziert und angespannt. Vor allem in der Hauptstadt kommt es regelmässig zu Demonstrationen, bei denen Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich sind.

Trotz eines neuen Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. September 2022, der auf einen grossen bewaffneten Konflikt vom Herbst 2020 zurückging, bleibt die Lage angespannt. Eine erneute Verschlechterung und geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Armenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise nach Armenien in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Situation. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Nagorno-Karabakh und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet
Aufgrund des Konflikts um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es im Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan regelmäßig zu militärischen Zwischenfällen. Vom September bis November 2020 sowie im September 2022 kam es zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Armenien und Aserbaidschan sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh, in die Regionen Syunik und Vayots Dzor sowie generell in das Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan. 

Autoreisen Eriwan – Georgien (oder Gegenrichtung)
Die Überlandstrasse M16-M4 über Idzhevan verläuft teilweise entlang der Grenze zu Aserbaidschan. Nachdem es in der Vergangenheit zu einzelnen Schusswechseln gekommen war, ist die Strecke durch strassenbauliche Massnahmen besser gegen Beschuss gesichert worden. Dennoch ist auf dem Strassenabschnitt Idzhevan – Noyemberyan – georgische Grenze weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation an der Grenze zu Aserbaidschan und befolgen Sie deren Hinweise.

Grenzgebiete zur Türkei (Türkiye)
Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Grenzgebiete sind teilweise vermint. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. In den Zügen, die zwischen Armenien und Georgien verkehren, ist es wiederholt zu Diebstählen und Überfällen gekommen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen, abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen, in schlechtem Zustand, so dass mit Vorteil Geländefahrzeuge verwendet werden. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist deshalb besondere Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Armenien in Genf

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. 

Es ist untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet. 

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.

Naturbedingte Risiken

Armenien liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Eriwan.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Wehrpflichtige schweizerisch-armenische Doppelbürger sollten sich vor Reisen in Armenien bei der zuständigen armenischen Vertretung in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss armenischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in Armenien militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notfallnummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie in Armenien in eine Notlage geraten, können Sie sich an die Schweizer Botschaft in Tiflis (Georgien) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tiflis, Georgien

Schweizer Botschaft in Eriwan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Republic of Armenia: e-visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.