Auskunft- und Kontaktstellen zu Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen für die Schweiz sind die für Ihren Wohnsitz zuständige Schweizer Auslandsvertretung, das Staatssekretariat für Migration oder die kantonalen Migrationsämter.
Auskünfte und Kontakte
Sollten Sie Fragen zum Thema Aufenthalt und/oder den Einreisevoraussetzungen in die Schweiz haben, erteilen die folgenden Stellen Auskunft:
Schweizer Vertretungen im Ausland
Fragen zur Einreichung von Visumanträgen sowie zu Einreise- und Visumbestimmungen von Personen, die im Ausland wohnen
Staatssekretariat für Migration: Telefonnummern und Kontaktformulare
Fragen im Zusammenhang mit:
- Einreise- und Visumbestimmungen
- konkreten, nicht entschiedenen oder abgelehnten Visumgesuchen
- Einreiseverbot
- Arbeitsmarktzulassung aus den EU/EFTA-Staaten
- Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten
Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Fragen im Zusammenhang mit:
- Verlängerungsgesuch der Aufenthaltsbewilligung
- Vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung
- Arbeitsbewilligungsgesuch
- Familiennachzugsgesuch