Führerausweis und Fahrzeug

Sie wollen die Schweiz verlassen und sich im Ausland niederlassen oder haben es bereits getan. Was geschieht mit Ihrem Fahrzeugausweis und Ihren Nummernschildern? Dürfen Sie im Ausland mit einem Schweizer Führerausweis fahren und wie lange? Dürfen Sie in der Schweiz mit einem ausländischen Führerausweis fahren? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf diese Fragen.

Umschreibung Führerschein

Gemäss Informationen des Verkehrsministeriums der Tschechischen Republik können die in CZ wohnhaften EU-Bürger (CH-Bürger sind den EU-Bürgern gleichgestellt) den Austausch des Führerscheins in einen tschechischen Führerschein verlangen, sie sind aber nicht verpflichtet es zu tun (Gesetz Nr. 361/2000, § 116, Absatz 1,2).

Es wird jedoch empfohlen den Umtausch zu verlangen. Damit werden Probleme beim Fahren von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen in der Schweiz vermieden. Denn wer einen schweizerischen Führerausweis besitzt, hat normalerweise Wohnsitz in der Schweiz. Und dann darf er grundsätzlich nicht im Ausland immatrikulierte (unverzollte) Fahrzeuge in der Schweiz verwenden. Wer also einen CH-Führerausweis vorlegt und ein ausländisches Fahrzeug fährt, macht sich eines Zollvergehens verdächtig.

Die schweizerischen Führerausweise werden in der Tschechischen Republik gegen die tschechischen Ausweise bei dem Gemeindeamt im Wohnort des Fahrers ausgetauscht. Falls es sich um einen kleinen Ort handelt, ist das dem Gemeindeamt übergeordnetes Amt zuständig.

Ausserdem: sollte eine Person mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik ihren Führerausweis z.B verlieren, so dürften die Schweizer Behörden mangels Zuständigkeit (da kein Wohnsitz in CH) keinen neuen CH-Führerausweis ausstellen. Es müsste dann ein Ausweis in der Tschechischen Republik beantragt werden, was schwierig wäre, da kein Ausweis mehr vorhanden ist.