Gültig am:
Publiziert am: 23.12.2023

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden: Grundsätzliche Einschätzung (Hinweis zu den Präsidentschaftswahlen entfernt) und Spezifische Regionale Risiken (Passage Rotes Meer und Suezkanal).


Reisehinweise für Ägypten

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Seit dem 7. Oktober 2023 kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet (insbesondere Gaza). Die Entwicklung der Lage ist ungewiss. Die Spannungen sind hoch und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen. Die prekäre Sicherheitslage kann sich auf das ägyptische Grenzgebiet im Sinai zu Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken.

Die Ereignisse in Libyen und im Sudan, wo die Verhältnisse komplex und die Sicherheitslage prekär ist, können ebenfalls Auswirkungen auf das ägyptische Grenzgebiet haben.

Trotz einer sichtbaren Stabilisierung in den letzten Jahren, sind politische Auseinandersetzungen und gewaltsame Proteste nicht ausgeschlossen; auch Streiks sind möglich. In der Umgebung von Demonstrationen und Streiks muss mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte gerechnet werden sowie mit Verkehrsbehinderungen.

Es bestehen latente Spannungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften, die in der Vergangenheit vereinzelt zu Gewaltakten führten.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land. Mögliche Ziele von Anschlägen sind sowohl Einrichtungen und Fahrzeuge von Sicherheitskräften und religiöse Minderheiten, als auch touristische Einrichtungen und Verkehrsmittel. Wiederholt sind Anschläge verübt worden, bei denen auch Touristinnen und Touristen starben oder verletzt wurden. Beispiele von Anschlägen:

  • Im Oktober 2023 eröffnete ein Mann das Feuer auf eine Gruppe von Touristen in Alexandria; drei Personen wurden getötet sowie eine Person verletzt.
  • Im Dezember 2022 wurden bei einem terroristischen Anschlag in Ismailia (Gouvernorat Ismailia) drei Personen getötet und mehrere verletzt.
  • Im November 2022 wurden bei einem Bombenanschlag in Gelbana (Gouvernorat Ismailia) vier Personen getötet.
  • Im Mai 2022 wurden bei einem Angriff auf Sicherheitskräfte in Qantara (Gouvernorat Ismailia) mehrere Personen getötet oder verletzt.
  • Im Nordsinai fordern Anschläge regelmässig Todesopfer und Verletzte.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Busbahnhöfen, Metrostationen und Märkten sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten (besonders an islamischen und christlichen Feiertagen), Museen oder anderen touristischen Sehenswürdigkeiten.

In einzelnen Landesteilen besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel «Spezifische regionale Risiken».

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Empfehlungen Ihrer Reiseleitung sowie die Anweisungen der ägyptischen Sicherheitsbehörden (Absperrungen, Ausgangssperren, etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westliche Wüste
In der westlichen Wüste sind Schmuggler und terroristische Gruppierungen aktiv, die von den Sicherheitskräften verfolgt und bekämpft werden. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen/ terroristischen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ausserdem besteht das Risiko von terroristischen Akten; auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Zugang zu den Wüstengebieten ist bewilligungspflichtig und wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte kontrolliert. Zeitweise verbieten sie ausländischen Staatsangehörigen Fahrten in die Wüste. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden; lassen Sie besondere Vorsicht walten. Siehe auch Abschnitt «Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen».

Gouvernorat (Provinz) Nordsinai
Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.

Die Sicherheitslage im Gouvernorat Nordsinai ist instabil, dies schliesst auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen mit ein. Es werden sporadisch Anschläge verübt und es kann zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden kommen. Es besteht auch das Risiko von Entführungen.

Gouvernorat (Provinz) Südsinai
Das Risiko von terroristischen Akten besteht auch im Gouvernorat Südsinai, einschliesslich der Badeorte. Am 26. und 27. Oktober 2023 stürzten zwei nicht identifizierte Drohnen in Taba (Grenzübergang zu Israel) und Nuweiba ab. In Taba wurden mehrere Personen verletzt. Am 28. Februar 2023 kam es zwischen Sicherheitskräften und mutmasslichen Schmugglern zu einem gewaltsamen Zusammenstoss in der Nähe des Katharinenklosters.
Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. ausserhalb der Badeorte ausschliesslich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen
Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten.

Im Grenzgebiet zum Sudan und Libyen sind Kriminelle und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Minenfelder
Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, in der Arabischen Wüste entlang der Grenze zu Israel, in der Westlichen Wüste um El Alamein und entlang der Nordküste zu Libyen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden, insbesondere in Kairo und anderen grossen Städten. Auch wenn die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen ausländische Staatsangehörige relativ gering ist, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden. Es gibt Meldungen von sexuellen Übergriffen. Es kann zu Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen. Davon können auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein.  

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen: 

  • Seien Sie nachts und allgemein in den Grossstädten besonders vorsichtig.
  • Frauen wird generell zu besonderer Vorsicht und Zurückhaltung geraten.
  • Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson oder im Hotel ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der Strassen verhältnismässig gut ist, ist der Strassenverkehr gefährlich. Insbesondere auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden. Ein Unfall eines Reisebusses am 1. Dezember 2022 südlich von Aswan forderte Todesopfer sowie Verletzte, wovon fünf ausländische Staatsangehörige. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von ausländischen Staatsangehörigen systematisch von Polizeieskorten begleitet. Erkundigen Sie sich vor Überlandfahrten bei der lokalen Polizei über die Sicherheitsvorschriften.

Das Eisenbahnnetz ist veraltet und die Schieneninfrastruktur teilweise in schlechtem Zustand. Es kommt deshalb immer wieder zu schweren Eisenbahnunglücken, bei denen Personen ums Leben kommen oder verletzt werden.

Tauchunfälle sind relativ häufig. Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport generell ist sehr unterschiedlich. Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Lizenz der ägyptischen Behörden und mit einer Versicherungsdeckung. Es ist ratsam, sich an behördlich kontrollierte Tauchschulen zu halten.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und mit einer lokalen Reiseleitung unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorschriften orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in);
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit;
  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Alkohol am Steuer (streng verboten) und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit;
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den ägyptischen Staat oder die Religion;
  • unsittliche Äusserungen;
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude, usw.)

Für zahlreiche Produkte bestehen Beschränkungen oder Verbote für die Ein- und Ausfuhr, zum Beispiel:

  • für die Einfuhr oder Benutzung von funkferngesteuerten Drohnen und gewissen anderen elektronischen Geräten. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.
  • für die Ausfuhr von Kulturgütern (Antiquitäten, alte Gegenstände, Fossilien, Korallen, etc.). Solche Artikel werden teilweise auf lokalen Märkten angeboten. Artikel, die unter dieses Verbot fallen, können nicht exportiert werden, auch wenn sie eingeführt oder legal erworben wurden. Kopien von Kulturgütern dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie durch das Ministry of Antiquities zertifiziert worden sind. Sie können ausschliesslich im erwähnten Ministerium oder in Museen legal erworben werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Selbst die Todesstraft ist möglich.

Die Haftbedingungen entsprechen in keiner Weise schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Ägypten ist ein vorwiegend muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Verzichten Sie freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, auch betreffend Obhuts- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Naturbedingte Risiken

Ägypten liegt in einem Erdbebengebiet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Kairo.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kairo, Alexandria und den bekannten Touristenorten ist die medizinische Versorgung teils begrenzt. Die medizinischen Dienstleistungen entsprechen nicht immer dem Schweizer Standard.

Im ganzen Land verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Touren in gewisse Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führerinnen oder Führern unternommen werden. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

Der Zugang zu Wüstengebieten wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte zeitweise eingeschränkt. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen in diese Gebiete.

Nützliche Adressen

Notrufnummer der Touristenpolizei: 126

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Ägypten
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.