Biometrische Datenerfassung in Helsinki
Der nächste Einsatz mit der mobilen Passstation für den Winter 2025 wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert (voraussichtlich im Herbst 2024).
Der nächste Einsatz mit der mobilen Passstation für den Winter 2025 wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert (voraussichtlich im Herbst 2024).
Nein, Sie brauchen keinen gültigen Ausweis, wenn Sie nicht mit einem Schweizer Ausweis reisen oder Behördengänge erledigen. Sie verlieren die Schweizer Staatsangehörigkeit nicht, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist.
Der Reisepass und die Identitätskarte sind für Erwachsene 10 Jahre und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig.
Für jede Person, die ein Ausweisdokument benötigt, muss ein online Antrag wie folgt erfasst werden:
Ihren gültigen oder abgelaufenen Schweizer Pass und Ihre Schweizer Identitätskarte, falls Sie beide Dokumente besitzen.
Oder:
Einen Polizeirapport über den Verlust/Diebstahl des Schweizer Passes und/oder der ID Karte.
Und:
Für Schweizer Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft: den gültigen ausländischen Pass oder die Nationale ID Karte sowie eine Kopie davon, falls die Schweizer Reisedokumente abgelaufen sind
Und:
Ihre Debit-/Kreditkarte für die Bezahlung der Gebühren.
Minderjährige müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, genügt die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt. Die sorgeberechtigte Person muss sich mit einem gültigen Pass oder einer gültigen Identitätskarte ausweisen. Der anwesende Elternteil muss eine unterschriebene Vollmacht (PDF, 1 Seite, 616.0 kB, mehrsprachig: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) mit Kopie des gültigen Passes oder ID Karte des abwesenden Elternteils mitnehmen.
Die Gebühr (einschließlich Versandkosten) wird von Ihrer Debit-/Kreditkarte in Schwedischen Kronen abgebucht oder bei Ihrem Termin in die Währung Ihrer Debit-/Kreditkarte umgerechnet. Bargeld wird nicht akzeptiert und es kann Änderungen geben bei den unten aufgeführten Gebühren:
Das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke (ab 12 Jahren) und die Unterschrift (ab 7 Jahren)
Bei Ihrem Termin werden Ihre persönlichen Daten noch einmal geprüft und die Gebühren werden mittels Karte bezahlt. Anschliessend werden die biometrischen Daten erfasst.
Beim Termin wird Ihnen angeboten, die Schweizer Ausweise zu annullieren, damit nach Produktion in der Schweiz, die Neue(n) Dokument(e) direkt per Einschreiben an Ihre Wohnadresse zugestellt werden können. Rechnen Sie mit ca. 10 – 15 Tage nach Ihrem Termin bis Sie die neuen Dokumente erhalten. Sollten Sie die Dokumente nach 3 Wochen noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das RKZ in Stockholm per E-Mail.
Wenn Sie nicht möchten, dass die aktuellen Schweizer Ausweise bei Ihrem Termin annulliert werden, werden die neuen Dokumente nach Produktion in der Schweiz an das Regionale Konsularcenter in Stockholm gesendet. Sie werden dann aufgefordert die alten Dokumente per Post zuzustellen für den Austausch mit den Neuen. Sie müssen dann mit ca. 5 Wochen rechnen bis Sie die neuen Ausweise erhalten.
Der Pass und die ID Karte werden an zwei verschiedenen Orten in der Schweiz produziert und direkt an Ihre Wohnadresse per Einschreiben gesendet.
Ein Pass und ID Karte, welche gleichzeitig bestellt werden (Kombi Angebot), werden in 2 verschiedenen Umschlägen an dieselbe Adresse gesendet. Bitte beachten Sie, dass der Versand der beiden Dokumente an das Regionale Konsularcenter in Stockholm geht, falls einer der Ausweis bei Ihrem Termin nicht annulliert wird. Sie werden dann per E-Mail von Stockholm entsprechend informiert. Rechnen Sie auch da mit einer Lieferzeit von ca. 5 Wochen bis Sie die neuen Dokumente erhalten.
Ausweise werden per Einschreiben mit dem Service von Postnord gesendet. Sie werden automatisch per E-Mail über den Status des Versands informiert wie Sie auch die Sendung verfolgen können.
Eine eingeschriebene Sendung wird in der Regel bis zu 14 Tagen beim Postamt aufbewahrt. Nicht abgeholte Sendungen werden an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA zurückgesandt. Anschliessend werden die Dokumente an das Regionale Konsularcenter in Stockholm weitergeleitet, welches die Ausweise, nach Kontaktaufnahme mit Ihnen, per Einschreiben zustellt. Eine Rücksendung in die Schweiz hat zur Folge, dass sich die Lieferfrist um ca. 5 Wochen verlängert.
Ja, die mobile Station soll Grundsätzlich einmal pro Jahr zum Einsatz kommen und die Daten werden auf dieser Seite veröffentlicht sobald diese festgelegt sind.
Nein, alle Zivilstandsänderungen müssen laufend gemeldet werden. Ein Antrag für neue Schweizer Reisedokumente kann erst berücksichtigt werden, wenn alle Ereignisse bereits im Personenstandregister in der Schweiz eingetragen sind. Ein Eintrag im Personenstandregister dauert mindestens 3 Monate.