Namensänderung

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, jede Änderung des Vor- oder Nachnamens der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung zu melden damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.