Gültig am:
Publiziert am: 29.02.2024

Das Kapitel Naturbedingte Risiken ist ergänzt worden. (Waldbrandgefahr)


Reisehinweise für Georgien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage kann in den meisten Landesteilen als stabil bezeichnet werden. Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen, u.a. im Zusammenhang mit den ungelösten Konflikten in den beiden separatistischen georgischen Regionen Abchasien und Südossetien.
In den städtischen Zentren kann es gelegentlich zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen. Ausschreitungen, Strassenblockaden und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Georgien nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Abchasien und dem Rest Georgiens.
Die separatistische georgische Region Abchasien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Obwohl Abchasien 2011 für minenfrei erklärt worden ist, besteht weiterhin das Risiko von Blindgängern, vor allem entlang der Administrativgrenze (Administrative Boundary Line ABL). Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Abchasien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland nach Abchasien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.

Südossetien:
Von Reisen nach Südossetien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Südossetien und dem Rest Georgiens.
Die separatistische georgische Region Südossetien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Trotz vordergründiger Ruhe können bewaffnete Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Südossetien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland nach Südossetien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.

Grenzgebiete zu Russland entlang der Tschetschenischen Republik und zu Aserbaidschan (insbesondere Red Bridge):
Diese Grenzzonen sind teilweise vermint.  Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden.

Es werden unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Campieren Sie nur auf dafür gekennzeichneten und bewachten Plätzen.

Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen, sind viele Strassen in schlechtem Zustand; abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die häufige Missachtung von Vorschriften und Lichtsignalen sowie die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Outdoor-Aktivitäten ist sehr unterschiedlich: (Heli-)Skifahren, Abenteuertrekking, Bergsteigen etc. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.).

Naturbedingte Risiken

Georgien liegt in einer Erdbebenzone.
National Seismic Monitoring Centre

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tiflis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in den städtischen Zentren gewährleistet. In abgelegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.  Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer für Tiflis und Umgebung: 112

Georgische Zollvorschriften: Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Georgien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Georgien e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.