Die Absichtserklärung Framework for the Return of Assets from Corruption and Crime in Kenya (FRACCK) konkretisiert gute Praktiken im Bereich der Rückführung illegal erlangter Vermögenswerte nach Kenia. Dazu zählen insbesondere Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rückführungsprozess, die Verwendung der Vermögenswerte zum Wohl der Zivilbevölkerung sowie die Möglichkeit, die Gelder in Projekte zu investieren, welche die nachhaltige Entwicklung fördern.
Diese Prinzipien bieten zukünftig den Rahmen, um illegal erlangte Gelder aus der Schweiz nach Kenia zurückzuführen. Neben der Schweiz werden sich auch das Vereinigte Königreich und die Kanalinsel Jersey dieser Absichtserklärung mit Kenia anschliessen. Wie in diesen Ländern sind auch in der Schweiz im Rahmen eines Rechtshilfegesuches zurzeit kenianische Gelder gesperrt (ca. zwei Millionen US-Dollar).
Bundespräsident Berset betonte die rechtsstaatlich und demokratisch wichtige Rolle starker nationaler Justizorgane und würdigte die bei der Wiederholung der Präsidentschaftswahlen 2017 unter Beweis gestellte Unabhängigkeit der kenianischen Justiz.
Zunehmend wichtiger Partner
Die Schweiz betrachtet Kenia in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht als zunehmend wichtigen Partner. Kenia zählt zu den fünf wichtigsten Handelspartnern der Schweiz südlich der Sahara, seit 2005 hat sich der bilaterale Handel verdoppelt. Nachdem die Schweiz zuletzt von London aus betreut wurde, kündigte Präsident Kenyatta die neuerliche Eröffnung einer kenianischen Botschaft in Bern noch dieses Jahr an.
Potential für eine engere Zusammenarbeit gibt es unter anderem mit Blick auf die Pläne der kenianischen Regierung, das öffentliche Gesundheitswesen auszubauen. Die Schweizer Delegation erklärte, dass die Unternehmen mit grossem Interesse verfolgen, dass Kenia Schritte unternimmt, um das Investitionsklima in zahlreichen Sektoren zu verbessern.
Bei den internationalen Themen diskutierten beide Seiten die Lage in Ostafrika, namentlich in Somalia, im Südsudan und hinsichtlich der positiven Kontakte zwischen Eritrea und Äthiopien. Zur Sprache kamen ausserdem die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kenia auf internationaler Ebene sowie die Beziehungen der Schweiz zur Afrikanischen Union, die sich in den vergangenen Jahren intensivierten.
Weiterreise in den Norden Kenias
Der Bundespräsident traf am Montag auch den Obersten Richter Kenias, David Maraga. Vorgesehen sind ausserdem Begegnungen mit Repräsentanten des Büros der Vereinten Nationen in Nairobi (UNON), der kenianischen Zivilgesellschaft, mit Kulturschaffenden und mit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern.
Am Dienstag, 10. Juli, besucht der Bundespräsident das Flüchtlingslager Kakuma im Turkana County im Norden Kenias. Kenia beherbergt eine halbe Million Flüchtlinge, mehrheitlich aus Somalia, dem Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo, wo Teile der Zivilbevölkerung vor internen Konflikten geflüchtet sind. Die Humanitäre Hilfe der Schweiz ist auf kenianischem Staatsgebiet tätig: in Kakuma, wo 186'000 Menschen Schutz gefunden haben, finanziert sie unter anderem Projekte zur Berufsbildung.
Weiterführende Informationen
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Kenia
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