Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, jede Änderung des Vor- oder Nachnamens der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung zu melden damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.
Namensänderung
- Falls Sie den Namen geändert haben, lesen Sie bitte «Änderung des Familiennamens» in:
Nach der Heirat/Eintragung der Partnerschaft im Ausland
Nach der Heirat/Eintragung der Partnerschaft in der Schweiz.
- Für Informationen über eine mögliche Änderung des Familiennamens, lesen Sie bitte «Familienname» in:
Heirat/Partnerschaft im Ausland geplant
Heirat/Partnerschaft in der Schweiz geplant
- Lesen Sie bitte «Wiederannahme des Ledignamens» in:
Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
- Lesen Sie bitte «Wiederannahme des Ledignamens» in:
Todesfall
Nach einer Heirat/Eingetragene Partnerschaft
Nach einer Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Nach Tod Ehegatten/in oder Partner/in
Eine im Ausland erfolgte Änderung des Namens oder Vornamens muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu folgende Dokumente zukommen:
Namensänderung in Lettland (PDF, 2 Seiten, 320.2 kB, Englisch)
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
- Einen schriftlichen Antrag an die Regierung Ihres Heimatkantons, in dem Sie die Gründe für Ihren Antrag und die Wahl des neuen Vor- oder Nachnamens darlegen.
- eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments
- einen entsprechenden Kostenvorschuss (die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton)
Für eine Änderung des Namens oder Vornamens in der Schweiz ist die Regierung Ihres Heimatkantons für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig.
Ihre Schweizer Vertretung kann Ihren Antrag an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleiten, wenn Sie ihn dort einreichen: