Zugang zu europäischen Forschungskooperationen und -förderprogrammen sichern

Medienmitteilung, 20.05.2020

Die nächste Generation des Rahmenprogramms der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation mit dem Namen «Horizon Europe» startet planmässig im Jahr 2021. Zusammen mit drei weiteren europäischen Initiativen bildet es das Horizon-Paket 2021-2027. Um die Beteiligung der Schweiz daran sicherzustellen, hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 die dafür notwendige Finanzierungsbotschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er beantragt finanzielle Mittel von insgesamt 6154 Millionen Franken. Bewilligt das Parlament diese Mittel, kann der Bundesrat eine Erneuerung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur Beteiligung am Horizon-Paket verhandeln, um so eine ununterbrochene Assoziierung der Schweiz sicherzustellen.

Die vom Bundesrat beantragten Mittel decken die mutmasslichen Pflichtbeiträge (insgesamt 5423 Mio. Franken) einer vollumfänglichen Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an «Horizon Europe», am damit verbundenen Euratom-Programm, am neuen «Digital Europe Programme» sowie an der Teilnahme an der internationalen Infrastruktur ITER (Fusionsforschung) bis ins Jahr 2027 ab. Auch ist eine Reserve für allfällig höher ausfallende Pflichtbeiträge vorgesehen (614 Mio. Franken).

Ausserdem enthält der Antrag die Finanzierung nationaler Begleitmassnahmen (117 Mio. Franken). Diese fördern einerseits eine breite Beteiligung von Forschenden aus der Schweiz an den Programmen durch spezifische Informations- und Beratungsangebote, durch Beiträge für die Ausarbeitung von Projektvorschlägen oder die Vertretung von Schweizer Interessen in EU-Gremien. Andererseits sollen die Begleitmassnahmen die Beteiligung an neuen Partnerschaftsinitiativen oder Projekten der EU mit nationalem Ko-Finanzierungsbedarf erleichtern. Ein aktuelles Beispiel ist das gemeinsam von der EU und verschiedenen Teilnehmerstaaten finanzierte Unternehmen EuroHPC im Bereich des Hochleistungsrechnens. Hier ist ein Zusammenschluss sinnvoll, weil kein Land alleine die notwendigen Kapazitäten und Ressourcen aufbringen kann.

Die Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an EU-Forschungsrahmenprogrammen ist Teil der Bilateralen Verträge I. Es handelt sich um das einzige sektorielle Abkommen innerhalb dieses Vertragspakets, das – bedingt durch die zeitlich befristete Programmlaufzeit von FRP – für jede Generation erneuert werden muss.

Zurzeit sind auf EU-Ebene die Teilnahmebedingungen für Nicht-Mitgliedstaaten wie die Schweiz am Horizon-Paket noch nicht bereinigt. Die Schweiz strebt eine vollumfängliche Beteiligung am gesamten Horizon-Paket als assoziierter Staat an. Offizielle Verhandlungen mit der EU über ein Beteiligungsabkommen können erst aufgenommen werden, wenn auf Seite EU die nötigen Rechtsgrundlagen verabschiedet sind. Ziel ist, dass sich Forschende in der Schweiz an den ersten Ausschreibungen von «Horizon Europe» und den damit verbundenen Initiativen beteiligen können. Sollte eine Vollassoziierung an das Horizon-Paket nicht oder vorübergehend nicht möglich sein, können die Verpflichtungskredite alternativ, nötigenfalls während der ganzen Laufzeit des Pakets, für die projektweise Finanzierung von Schweizer Projektpartnern durch den Bund benutzt werden. Damit sollen Schweizer Forschungs- und Innovationsakteuren möglichst analoge Bedingungen wie bei einer Assoziierung geboten werden.

Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (FRP) fördern Forschung und Innovation auf internationalem Spitzenniveau. «Horizon Europe» ist das grösste und umfassendste Förderprogramm für Forschung und Innovation der Welt. Es deckt von Projekten der Grundlagenforschung bis zu solchen an der Schwelle zum Markteintritt (namentlich von Start-up-Unternehmen) die gesamte Wertschöpfungskette ab und bietet eine Vielzahl verschiedener Förderinstrumente für alle Disziplinen.

Erhebungen der EU und des Bundes zeigen, dass sich Forschende und Unternehmen in der Schweiz bisher sehr erfolgreich an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen beteiligt haben. Nach den Fördermitteln des Schweizerischen Nationalfonds stellen die Mittel aus den FRP die zweitgrösste öffentliche Finanzierungsquelle für Schweizer Forschende dar, und sogar die grösste für Firmen und namentlich für kleine und mittlere Unternehmen. Die Möglichkeit, sich international zu messen und zu vernetzen, wirkt sich positiv auf die Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz aus. Gemäss einer Studie des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation bringt die Schweizer Beteiligung in den Forschungsrahmenprogrammen auch zahlreiche Vorteile in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Ihre Weiterführung ist daher im Interesse der Schweiz und ihrer Forschungs- und Innovationslandschaft.


Weiterführende Informationen

Finanzierungsbotschaft


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Herausgeber:

Der Bundesrat
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