Das Änderungsprotokoll sieht in Bezug auf die schweizerische Praxis keine wesentlichen Änderungen bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Deutschland vor. Es enthält Bestimmungen, die die Rechtssicherheit und Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten verbessern. Dazu gehören verschiedene Präzisierungen im Zusammenhang mit unselbständigen, grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten sowie neue Bestimmungen zum Verständigungsverfahren. Zudem übernimmt das Protokoll den Ansatz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Zuteilung von Unternehmensgewinnen zu Betriebsstätten.
Weiter setzt das Protokoll die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen DBA um: Unter anderem soll eine Missbrauchsklausel verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Deutschland ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Zudem übernimmt das Protokoll die Mindeststandards betreffend Verständigungsverfahren.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
Botschaft über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland(pdf, 435kb)
Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und Deutschland(pdf, 293kb)
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland(pdf, 170kb)
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