Mit dem zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten sollen der Zusammenhalt in Europa gestärkt und jene Länder unterstützt werden, die vor aussergewöhnlichen Migrationsherausforderungen stehen. Das am 22. Mai 2023 in Vilnius unterzeichnete Umsetzungsabkommen stellt einen wichtigen Meilenstein für das neue schweizerisch-litauische Kooperationsprogramm dar. Ein Betrag von 30 Millionen Franken ist für die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Müttern und Kindern vorgesehen. 10 Millionen Franken sind für das Programm für Bürgerbeteiligung und 4,5 Millionen Franken für das Berufsbildungsprogramm bestimmt.
Die stellvertretende Direktorin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Botschafterin Andrea Studer, die bei der Unterzeichnung ebenfalls anwesend war, wies auf die grosse Bedeutung der Förderung von Wohlstand und Zusammenhalt in ganz Europa hin, insbesondere angesichts der vielfältigen Herausforderungen und Krisen, mit denen der Kontinent heute konfrontiert ist. Botschafter Martin Michelet zeigte sich zuversichtlich, dass die für beide Seiten nutzbringende Zusammenarbeit dazu beitragen wird, die ausgezeichneten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Litauen weiter zu stärken. Bei der Unterzeichnung des Rahmenabkommens sagte die litauische Finanzministerin Gintarė Skaistė: «Die Schweiz hat nie an der Entschlossenheit Litauens gezweifelt, ein gleichberechtigter Teil der Gemeinschaft westlicher Demokratien zu werden, und trägt seit 1992 mit ihren Kompetenzen, Erfahrungen und Ressourcen zur allgemeinen Entwicklung des Wohlergehens unseres Landes bei. Es ist ermutigend, in verschiedenen Politikbereichen gemeinsame bilaterale Interessen zu finden.»
Bereiche der Zusammenarbeit
Das Programm für die Gesundheit und das Wohlergehen von Müttern und Kindern wird zur Gesundheitsreform in Litauen beitragen, indem es die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für Mütter, Neugeborene und Kinder sowie der Sozialdienste im Land verbessert, wobei der Schwerpunkt auf der ambulanten Versorgung liegt. Beim Programm für Bürgerbeteiligung geht es um die Förderung der Beteiligung an Entscheidungsprozessen, indem Instrumente entwickelt werden, die sich insbesondere an Erstteilnehmende – Jugendliche, Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge – richten. Darüber hinaus soll die Qualität der Freiwilligenarbeit durch die Entwicklung eines organisatorischen Standards für ein hochwertiges Freiwilligenmanagement, einschliesslich der Entwicklung des digitalen freiwilligen Engagements, verbessert werden. Mit dem Berufsbildungsprogramm wird ein System zur Anrechnung und Anerkennung der am Arbeitsplatz erworbenen beruflichen Kompetenzen eingeführt. Damit soll den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprochen und die Verfügbarkeit hochqualifizierter Fachkräfte verbessert werden.
Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten
Der zweite Schweizer Beitrag beläuft sich auf 1,302 Millionen Franken und gilt für den Zeitraum bis Ende 2029. Am 30. Juni 2022 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wichtigsten Parameter des Beitrags, wie die Höhe, die Aufteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten und die Grundsätze für die Zusammenarbeit sowie die Umsetzung festgelegt sind.
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Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitglied-Staaten
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