Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen im Jahr 2020: Fünfter Tätigkeitsbericht der zuständigen Behörde des EDA

Medienmitteilung, 11.06.2021

2020 gingen beim Bund 495 Meldungen von Firmen ein, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollten. Dies ergibt der fünfte Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Privaten Sicherheitsdienstleistungen. Das EDA zieht eine positive Bilanz der Aktivitäten im Jahr 2020. Die im Bericht aufgeführten Tätigkeiten beruhen auf der alten Rechtsgrundlage, die bis Ende 2020 in Kraft war. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 vom Bericht Kenntnis.

Wenn ein Unternehmen von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen anbieten will, muss es diese vorgängig der zuständigen Behörde des Bundes melden. Dies schreibt das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsleistungen (BPS) vor, das seit 1. September 2015 in Kraft ist. Für die Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des Staatsekretariates des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verantwortlich. Im Jahr 2020 gingen bei der SEPS 495 Meldungen ein. Sie betrafen hauptsächlich vier Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, Ordnungsdienste, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften. Rund die Hälfte der gemeldeten Tätigkeiten wurden in Nordafrika, im Nahen Osten sowie in Europa und Zentralasien ausgeübt, schreibt die SEPS im fünften Tätigkeitsbericht.

Die SEPS hat 2020 drei Prüfverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde die geplante Tätigkeit verboten. In einem zweiten Fall wurde die Meldung seitens des Unternehmens zurückgezogen. Ein dritter Fall war am Ende des Berichtszeitraums noch pendent. Zwei Verbote wurden für im Jahr 2019 gemeldete Tätigkeiten ausgesprochen.

Private Sicherheitsdienstleistungen, die zu unmittelbaren Teilnahmen an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten, wurden 2020 keine festgestellt. Solche Aktivitäten sind gemäss BPS verboten.

Revisionsarbeiten zur Verordnung
Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat beschlossen, eine Teilrevision der Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS) vorzunehmen. Basierend auf den Empfehlungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, hat der Bundesrat die Verordnung am 11. November 2020 angepasst und diese auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Ab 2021 wird es zu wesentlichen Änderungen bei der Umsetzung kommen. Das EDA wird in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der anderen Departemente die Bearbeitungsprozesse regelmäßig evaluieren und kontinuierlich verbessern.

Internationale Standards für private Sicherheitsfirmen
Auf internationaler Ebene beteiligte sich das EDA auch 2020 am Dialog über Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Mechanismen zur Kontrolle derer Tätigkeiten. Die UN-Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldnern betonte in ihrem Bericht für die 45. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im September 2020 die führende Rolle, die die Schweiz in den verschiedenen internationalen Foren im Bereich der Kontrolle und Regulierung von privaten Sicherheitsdiensten einnimmt. Sie ermunterte die Schweiz, ihre Bemühungen fortzusetzen. Bestärkt durch die Unterstützung der Arbeitsgruppe wird sich die Schweiz auch künftig für Kontrolle und Regulierung von privaten Sicherheitsdiensten im Ausland einsetzen.


Tätigkeitsbericht 2020(pdf, 1033kb)


Adresse für Rückfragen:

für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten