Auf Wunsch kann Ihnen die Schweizer Vertretung, bei der Sie angemeldet sind, eine Bestätigung über die schweizerische Staatsangehörigkeit und den Eintrag im Auslandschweizerregister ausstellen. Die Ausstellung dieses Dokuments ist gebührenpflichtig.
Wer einen Nachweis über eine ausländische Staatsangehörigkeit benötigt, wendet sich bitte an die zuständige ausländische Behörde.
Sie können diese Bestätigung über den Online-Schalter bestellen.