Gültig am:
Publiziert am: 13.11.2023

Das Kapitel Grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. (erhöhtes Risiko von Anschlägen)


Reisehinweise für Vereinigten Arabische Emirate

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage plötzlich ändern kann.

Am 17. Januar 2022 haben sich Drohnenangriffe in der Nähe des internationalen Flughafens sowie in einem Industriegebiet von Abu Dhabi ereignet; mehrere Personen sind getötet oder verletzt worden. Am 24. Januar 2022 vereitelte die Luftabwehr der Vereinigten Arabischen Emirate zwei Raketenangriffe auf Abu Dhabi. Die Huthi-Miliz hat sich zu den Angriffen bekannt. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Bei der Luftabwehr von Angriffen besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Wrackteile.

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf den Strassen der Emirate.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Die Rechtsprechung kann in den einzelnen Emiraten variieren. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!) und Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Im Emirat Sharjah ist der Alkoholkonsum immer und überall verboten.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • abfällige Bemerkungen und Kritik über die Herrscherfamilie, den Staat oder den Islam (auch in den sozialen Medien).
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Verzichten Sie generell in der Öffentlichkeit auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien. Wer Fragen zu politischen Themen stellt muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der lokalen Zollbehörden, zum Beispiel:
Dubai Customs: prohibited and restricted goods

UAE Customs – local Customs Departments

Die Einfuhr von Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert. Siehe Kapitel medizinische Versorgung.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.

Auch Wirtschafts- und Finanzdelikte werden wesentlich härter bestraft als in der Schweiz: z.B. können ungedeckte Schecks und ausstehende Rechnungen mit Haft- oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei aufgrund einer Anzeige der Gegenpartei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern oder verhaften lassen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, wenn ihnen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Wer das Land verlässt, ohne alle rechtlich relevanten Angelegenheiten geregelt zu haben (z.B. nicht bezahlte Rechnungen), muss bei der nächsten Einreise mit einer Festnahme rechnen. Dasselbe gilt für Personen im Flugtransit ohne eigentliche Einreise ins Land.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu.

Kulturelle Besonderheiten

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein muslimisches Land. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen Empfindungen an. Fragen Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Notfälle werden ohne Vorbehalte behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Zahlreiche medizinische Substanzen dürfen nicht oder nur mit einer Bewilligung des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate mitgeführt werden. Beachten Sie die Informationen des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate und konsultieren Sie allenfalls Ihren Arzt. Bei Fragen wenden Sie sich direkt ans Gesundheitsministerium oder die Botschaft der Vereinigen Arabischen Emirate in Bern.Ministry of Health: siehe unter Resources à Annex to Travellers Guidelines

Besondere Hinweise

Vereinzelt wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate einen ordentlichen Schweizer Pass.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999
Abu Dhabi Police

Dubai Police

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.