Anpassung des bilateralen Statistik-abkommens mit der Europäischen Union

02.12.2019

Der Gemischte Statistikausschuss Schweiz–EU hat an seiner fünften Sitzung, die am 2. Dezember 2019 in Luxemburg stattgefunden hat, die Revision von Anhang A des bilateralen Statistikabkommens verabschiedet. Mit dieser Revision, die am 22. Mai 2019 vom Bundesrat verabschiedet wurde, kann die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Statistik weitergeführt werden. Der neue Anhang A tritt umgehend in Kraft.