Das erste Treffen zwischen dem neuen Bundespräsidenten und dem EU-Kommissionspräsidenten, die sich von früheren Begegnungen kennen, diente primär der raschen Wiederaufnahme der Gespräche auf präsidialer Ebene. In ihrem Gespräch unterstrichen sie das gemeinsame Interesse der Schweiz und der EU an einer Fortführung und Konsolidierung des bilateralen Wegs. Die im vergangenen Jahr begonnenen Konsultationen über das Freizügigkeitsabkommen und die Verhandlungen und Gespräche zu weiteren offenen Fragen werden intensiv fortgesetzt. Der Bundespräsident und der EU-Kommissionspräsident kamen überein, in regelmässigem Kontakt zu bleiben um die aktuellen Herausforderungen gemeinsam zu meistern.
Der Bundesrat wird dem Parlament im März einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung unterbreiten. Die Eckwerte dazu präsentierte er im Dezember 2015. Der Bundesrat strebt eine einvernehmliche Lösung mit der EU für eine Schutzklausel an, die sowohl die Schweizer Bundesverfassung als auch das Freizügigkeitsabkommen respektiert. Ist dies nicht möglich, schlägt der Bundesrat vor, eine einseitige Schutzklausel in das Ausländergesetz aufzunehmen.
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