Das Fehlen gültiger Reisedokumente stellt ein Hindernis für den Wegweisungsvollzug dar. Zudem werden die bestehenden, in unterschiedlichen Formaten verfügbaren Ersatzdokumente von den Herkunftsländern kaum akzeptiert, da sie bezüglich Sicherheit als unzureichend erachtet werden. Die neue EU-Verordnung sieht für das europäische Reisedokument verbesserte Sicherheitsmerkmale und technische Spezifikationen vor. Dieses Dokument könnte somit die Rückkehr von irregulär anwesenden Drittstaatsangehörigen erleichtern.
Mehr Sicherheit und weniger Bürokratie
Die europäische Verordnung sieht ein gemeinsames Format für das Reisedokument vor. Dieses einheitliche Dokument verringert den administrativen Aufwand für die Beschaffung von Ersatzdokumenten. Die Staaten können das Dokument direkt ausstellen, ohne ein mitunter langwieriges Verfahren bei den Behörden der Herkunftsländer von irregulär anwesenden Personen einleiten zu müssen.
Rückübernahmeabkommen
In den Rückübernahmeabkommen, die künftig mit Drittstaaten abgeschlossen werden, ist die Verwendung des europäischen Reisedokuments ausdrücklich festzuhalten. Damit anerkennen die Vertragsstaaten dieses Reisedokument, was eine wesentliche Voraussetzung für einen einfacheren Vollzug der Wegweisung von irregulär anwesenden Drittstaatsangehörigen ist. Für die Ausstellung der Dokumente in der Schweiz wäre das SEM im Rahmen seiner Aufgaben zur Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug zuständig. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 8. April 2017 in Kraft.
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