Bundesrat vertieft Analyse der Regelungsunterschiede zur EU

Medienmitteilung, 30.06.2021

Der Bundesrat hat eine erste Auslegeordnung der Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU erstellen lassen. An seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hat er davon Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. In einem nächsten Schritt soll vertieft analysiert werden, welche allfälligen autonomen Anpassungen im Interesse der Schweiz liegen könnten. In gewissen Themenbereichen soll diese Prüfung gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Kantonen und der Wirtschaft erfolgen. Ziel ist namentlich die Stabilisierung des bilateralen Wegs mit der EU.

Der Bundesrat hatte dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 26. Mai 2021 den Auftrag erteilt, die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU zu analysieren und die Möglichkeiten eines autonomen Abbaus zu prüfen, soweit dies im Interesse der Schweiz liegt.

Auslegeordnung zeigt Regelungsunterschiede auf

Gestützt auf den Auftrag des Bundesrats hat das Bundesamt für Justiz (BJ) als Querschnittsamt für die nationale Rechtsetzung zusammen mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe die von den bilateralen Verträgen betroffenen Schweizer Regelungen analysiert und die entstandenen Differenzen zum EU-Recht herausgearbeitet. In den folgenden Themenbereichen wurden relevante Regelungsunterschiede identifiziert: Personenfreizügigkeit (FZA), Luft- und Landverkehr, Landwirtschaftsabkommen, Staatliche Beihilfen, Kultur- und Film sowie Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA).

Auf der Basis der vom BJ erstellten Auslegeordnung sollen in einem nächsten Schritt diejenigen Regelungsunterschiede identifiziert werden, bei denen eine autonome Anpassung im Interesse der Schweiz liegt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die autonome Übernahme gewisser Regelungen gestützt auf die bisherigen Diskussionen weiterhin ausgeschlossen bleibt. Das betrifft die Regelungsunterschiede im Bereich Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen, bzgl. der Marktöffnung für den Internationalen Schienenpersonenverkehr (IPV) sowie gewisse Aspekte der Unionsbürgerrichtlinie (u.a. Ausweisung von ausländischen Straftätern; Ausdehnung des Zugangs zur Sozialhilfe für Nicht-Erwerbstätige).

Vorschläge für weiteres Vorgehen bis Ende November

Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, für die jeweiligen Themenbereiche die Analyse zu vertiefen. Wo erforderlich, sollen dafür frühzeitig die Kantone, die Sozialpartner und die Wirtschaft einbezogen werden. Gestützt auf diese Arbeiten wird das EJPD gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und den involvierten Departementen dem Bundesrat bis Ende November Bericht erstatten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.


Adresse für Rückfragen:

Martin Dumermuth, Direktor Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 41 01, martin.dumermuth@bj.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat