Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer steuerlichen Gestaltung oder einer Transaktion abstellt und damit sicherstellt, dass die Vorteile des DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
Botschaft über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Slowenien(pdf, 319kb)
Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und Slowenien(pdf, 216kb)
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Slowenien(pdf, 175kb)
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch