Forschung

Ein Laborant beschriftet Proben.
Die Möglichkeit, sich international zu messen und zu vernetzen, wirkt sich positiv auf die Exzellenz und Kapazität des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz aus. © Pixabay

Mit dem Abschluss des Forschungsabkommens im Jahr 1999 im Rahmen der Bilateralen I legte die Schweiz die Grundlage für eine vollständige Beteiligung an den EU- Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation (RPFI). Die RPFI streben eine verstärkte und effizientere Bündelung europäischer Forschungs- und Innovationsanstrengungen unter anderem in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Energie, Nanotechnologie, Raumfahrt und Umwelt an.

Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (RPFI) sind das Hauptinstrument der EU zur Umsetzung ihrer Wissenschafts- und Technologiepolitik. Sie wurden primär mit dem Ziel geschaffen, die Innovationsfähigkeit des europäischen Kontinents durch eine grenzüberschreitende Vernetzung der europäischen Forschungs- und Innovationskapazitäten zu fördern. Für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz im Bereich Forschung und Innovation sind die Rahmenprogramme der EU von besonderer Bedeutung.

Die Schweiz und die EU verbindet eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation. Die Schweiz schloss bereits 1978 im Bestreben nach einer engeren europäischen Forschungszusammenarbeit mit der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ein Forschungsabkommen ab. Schweizer Forschende beteiligten sich zudem seit 1987 projektweise an RPFI-Projekten der EU. Bis Ende 2003 konnten sich Forschende an Institutionen mit Sitz in der Schweiz als Teilnehmende aus einem Drittstaat nur mit beschränkten Möglichkeiten und durch Direktfinanzierung vom Bund beteiligen. Ab dem 1. Januar 2004 ermöglichte ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, dass die Schweiz mit allen Rechten und Pflichten als assoziierter Staat am 6. RPFI (2003-2006) und am Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom teilnehmen konnte. Die Grundlage der umfassenden Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat am FRP sind die Bilateralen Verträge I (1999). Diese umfassen neben dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit (FZA) sechs weitere Sektorialverträge, darunter das Forschungsabkommen. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der RPFI ist das Forschungsabkommen das einzige Abkommen der Bilateralen I, das für jede Programmgeneration erneuert werden muss.  Dieses Abkommen wurde 2007 für das gesamte 7. RFPI (2007-2013) erneuert. Am 1. Januar 2014 startete das 8. RPFI «Horizon 2020» mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Ende 2020). «Horizon 2020» bündelte die bis anhin getrennt laufenden RPFI, das Euratom-Programm und das internationale Fusionsreaktor-Projekt ITER. Am 5. Dezember 2014 haben die Schweiz und die EU ein Abkommen über eine Teilassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 unterzeichnet, welches rückwirkend per 15. September 2014 und bis Ende 2016 galt. Damit nahm die Schweiz an gewissen Bestandteilen von «Horizon 2020» bereits als assoziierter Staat teil, bevor sie ab dem 1. Januar 2017 am gesamten Horizon 2020-Programm inklusive Euratom vollassoziiert war.

«Horizon Europe» das 9. Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation

Das aktuelle neunte Rahmenprogramm «Horizon Europe» dauert von 2021 bis 2027 und umfasst ein Gesamtbudget von rund 95,5 Milliarden Euro. Am 12. Mai 2021 ist «Horizon Europe» offiziell in Kraft getreten. Eine retroaktive Klausel erlaubt allerdings eine rückwirkende Inkraftsetzung ab 1. Januar 2021. Aus Schweizer Sicht bildet dieses Programm zusammen mit drei weiteren Vorhaben im Bereich Forschung und Innovation das sogenannte «Horizon-Paket (2021-2027)», bestehend aus dem Horizon Europe Programm, dem Euratom-Programm, der Forschungsinfrastruktur ITER und dem Digital Europe Programme.

Die Frage einer Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket wird seitens der EU im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gesehen. Am 12. Juli 2021 hat die EU dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mitgeteilt, dass die Schweiz bei Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird. Auch in diesem Modus können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz, wenn auch nur in beschränktem Ausmass, an den Ausschreibungen beteiligen und direkt vom Bund finanziert werden.

Eine vollständige Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates.

Die Schweiz profitiert aus wissenschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Sicht

Die Schweiz profitiert durch ihre Beteiligung an den Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation aus wissenschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Sicht. Die RFRP fördern Forschung und Innovation auf internationalem Spitzenniveau in der Schweiz. Die Möglichkeit, sich international zu messen und zu vernetzen, wirkt sich positiv auf die Exzellenz und Kapazität des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz aus. Durch die Teilnahme an den RPFI ist die Schweiz Teil weltweit herausragender Projekte, zu denen die Schweiz massgebend mit Knowhow beiträgt, die sie alleine jedoch nicht realisieren könnte. Die Schweiz profitiert dabei nicht nur von den erheblichen verfügbaren finanziellen Mitteln und andere Ressourcen, sondern auch von den langjährig aufgebauten Kooperationspartnerschaften. Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Schweiz sind fest im europäischen Forschungsraum verankert und zeichnen sich durch die aktive Teilnahme an europäischen Leuchtturmprojekten wie dem «Human Brain Project» oder dem «Graphene» aus.

Die Teilnahme an Projekten der Forschungsrahmenprogramme führt zu Umsatzsteigerungen (bei ca. 30% aller Projektbeteiligungen durch Industrie und KMU) und Unternehmensgründungen (bei ungefähr jeder zehnten Projektbeteiligung). Ebenso wichtig ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit europäischen Partnern, die Leitung von Projekten auf internationaler Ebene und damit auch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Chronologie

2021

  • Die Schweiz wird beim Horizon-Paket als nicht assoziiertes Drittland behandelt (12. Juni) 

2017

  • Vollassoziierung der Schweiz an «Horizon 2020», der 8. FRP-Generation (1. Januar)

2014

  • Teilassoziierung der Schweiz an «Horizon 2020» (15. September)

2004-2013 

  • Assoziierung der Schweiz an das 6. FRP (2003–2006) bzw. 7. FRP (2007–2013), gemäss entsprechenden Abkommen vom 16. Januar 2004 bzw. 25. Juni 2007

2002

  • Inkrafttreten des Abkommens, allerdings vorerst weiterhin projektweise Beteiligung der Schweiz (1. Juni)

2000

  • Genehmigung des Abkommens im Rahmen der Abstimmung zu den Bilateralen I durch das Volk (mit 67,2% Ja-Stimmen) (21. Mai)

1999

  •  Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen I, 21. Juni)

Abkommen

Abkommenstexte
Abkommen für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizont 2020» und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu «Horizont 2020» sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von «Fusion for Energy» (FP8: 2014–2020) 
Abgeschlossen am 5. Dezember 2014
Rückwirkend provisorisch angewendet ab 15. September 2014
In Kraft getreten am 8. Oktober 2015
Ausgelaufen am 31. Dezember 2020

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) andererseits, mit dem die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich (2012–2013) assoziiert wird (mit Anhängen)
Abgeschlossen am 7. Dezember 2012
Rückwirkend provisorisch angewendet ab 21. Februar 2012
In Kraft getreten am 12. Dezember 2012
Ausgelaufen am 31. Dezember 2013 

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits (FP7: 2007–2013)
Abgeschlossen am 25. Juni 2007
Rückwirkend provisorisch angewendet ab 1. Januar 2007
In Kraft getreten am 28. Februar 2008
Ausgelaufen am 31. Dezember 2013

Übereinkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits (mit Anhängen) (FP6: 2003–2006)
Abgeschlossen am 16. Januar 2004
Rückwirkend provisorisch angewendet ab 1. Januar 2004
In Kraft getreten am 16. Mai 2006
Ausgelaufen am 31. Dezember 2006

Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften (mit Anhängen und Schlussakte) (FP5: 1999-2002) 
Forschungsabkommen der Bilateralen I
Abgeschlossen am 21. Juni 1999
In Kraft getreten am 1. Juni 2002
Ausgelaufen am 31. Dezember 2002

Abkommen über die terminologische Zusammenarbeit, in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft (mit Anhängen) Abgeschlossen am 13. November 1987
In Kraft getreten am 23. Dezember 1987

Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften
Abgeschlossen am 8. Januar 1986
In Kraft getreten am 17. Juli 1987

Botschaften
Botschaft zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013, vom 13. September 2006 

Botschaft über die Genehmigung des Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Assoziation der Schweiz an die sechsten EU-Rahmenprogramme (2002-2006) vom 26. November 2003  

Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG vom 23. Juni 1999 Umsetzungsgesetzgebung: Forschung: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Umsetzungsgesetzgebung
Forschung: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI