Mit der Motion "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche" hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Förderung des Binnen-, Import- und Export-Schienengüterverkehrs vorzulegen und das Gütertransportgesetz entsprechend anzupassen. Die Vorlage, welche der Bundesrat letztes Jahr in die Vernehmlassung schickte, wurde von den Parteien unterschiedlich aufgenommen, von den Kantonen, der direkt betroffenen Logistik- und Güterverkehrsbranche und von vielen weiteren Akteuren jedoch unterstützt. Der Bundesrat hält deshalb an seinen Änderungsvorschlägen für den Schienengüterverkehr in der Fläche fest:
- Als neue Instrumente sollen ein Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne eingeführt werden. Sie dienen der langfristigen Sicherung attraktiver Fahrrechte (Trassen) für den Schienengüterverkehr. So kann verhindert werden, dass der Güter- durch den Personenverkehr verdrängt wird.
- Kantone und betroffene Akteure sollen in einen institutionalisierten Planungsprozess für den Schienengüterverkehr einbezogen werden. Aus diesem Planungsprozess resultiert ein Konzept, welches unter anderem festlegt, welche Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr (KV-Umschlagsanlagen) finanziell gefördert werden sollen und wie diese ans bestehende Schienennetz angeschlossen werden sollen. Aufgrund der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, den Einbezug der Kantone und der betroffenen Akteure sowie die Abstimmung des Planungsprozesses mit den Instrumenten der Raumplanung gesetzlich zu verankern.
- Der Bund leistet Investitionsbeiträge für Anschlussgleise und KV-Umschlagsanlagen künftig ausschliesslich in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen. Darlehen sind nur für KV-Umschlagsanlagen im Ausland vorgesehen, welche der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene dienen. Der Bund trägt in der Regel bis 60 Prozent der anrechenbaren Kosten. Bei Anlagen von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung sind Beiträge bis zu 80 Prozent möglich.
- Das Parlament steuert diese Investitionen in Zukunft über Rahmenkredite für Investitionsbeiträge zugunsten des Gütertransports auf der Schiene. Die Höhe des ersten Rahmenkredits für die Jahre 2016 bis 2019 beläuft sich auf 210 Millionen Franken.
- Verkehrsangebote im Schienengüterverkehr in der Fläche müssen eigenwirtschaftlich sein. Der Bund kann davon nur abweichen und Betriebsbeiträge leisten, wenn er sich an Bestellungen von Angeboten durch die Kantone beteiligt oder im Sinne einer Starthilfe während maximal drei Jahren, wenn es um neue Angebote geht. Diese Fördermöglichkeiten sind bis 2027 befristet.
- Die SBB wird von der gesetzlichen Pflicht entbunden, Güterverkehr als Kerngeschäft anzubieten. Jedoch braucht die SBB für eine allfällige wesentliche Reduktionen des Einzelwagenladungsverkehrs die Zustimmung des Bundesrats. Er behält somit die Möglichkeit einzugreifen, wenn dies zum Erhalt eines funktionierenden Angebots im Einzelwagenladungsverkehr angezeigt ist.
- Der Bundesrat will für den Schienengüterverkehr in der Fläche kein Verlagerungsziel festlegen, weil dies dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit widerspricht und kaum umsetzbar wäre, zum Beispiel hinsichtlich der Frage, für welche Branchen welches Mengenziel festzulegen und mit welchen Massnahmen es zu erreichen wäre.
Mit der Vorlage zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes will der Bundesrat das Miteinander von Schienen- und Strassentransporten fördern. Die beiden Verkehrsträger sollen dort zum Einsatz kommen, wo sie ihre Stärken haben. Die aktuellen Regelungen für den Strassengüterverkehr, wie etwa das Sonntags- und Nachtfahrverbot und die Gewichtslimiten von 40 bzw. 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs sowie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und deren Rückerstattung im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs, sollen beibehalten werden.
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