Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Österreich vertritt die Schweiz in Albanien für die Prüfung, die Erteilung und/oder die Verweigerung von Visumgesuchen für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen Raum. Bitte wenden Sie sich für einen Visumantrag oder bei Fragen dazu direkt an die Botschaft von Österreich in Tirana.
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
- Personen, die ihre Dienstleistungen ausserhalb des schwarzen Zauns der Schweizerischen Botschaft anbieten, stehen in keiner Beziehung zum Personal der Botschaft.
- Die Botschaft arbeitet mit keiner Agentur zusammen.
- Das Personal der Botschaft hat keinen Kontakt zu den Agenturen ausserhalb des Gebäudes.
- Die Botschaft gibt die nötigen Formulare kostenlos ab.
- Die Botschaft erteilt Informationen kostenlos.
- Die Botschaft empfiehlt Ihnen keine bestimmte Versicherungsgesellschaft.
- keinen Antrag ohne vorgängige Terminvereinbarung entgegennimmt
- ausschliesslich vollständige Unterlagen akzeptiert
- keine Informationen per Telefon oder per E-Mail zu pendenten Anträgen erteilt
- zusätzliche Dokumente zu verlangen
- einen Antrag auf Entscheid oder Genehmigung an die Behörden in der Schweiz weiterzugeben;
- die Gesuchstellenden zu einem Gespräch aufzubieten; und
- diese Informationen ohne Vorankündigung zu ändern.
Warnung vor Agenturen:
Bitte beachten Sie, dass die Schweizerische Botschaft:
Sich das Recht vorbehält: