Die Verbreitung von ballistischen Raketen, die als Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen dienen können, stellt eine Gefahr für die internationale Sicherheit dar. Der HCoC zielt darauf ab, die weitere Verbreitung derartiger Trägersysteme zu verhindern. Der Verhaltenskodex umfasst darüber hinaus Massnahmen, um das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken. So sind die Mitgliedstaaten des HCoC gehalten, jährlich über ihre nationalen ballistischen Raketenprogramme und ihre Weltraumaktivitäten zu informieren und allfällige Raketenstarts anzukündigen. Damit spielt der Verhaltenskodex eine wichtige Rolle in der Wahrung der internationalen Stabilität und Sicherheit.
Beitrag zu Frieden und Sicherheit
Die Schweiz will während ihres Vorsitzes des HCoC dazu beitragen, dass die festgeschriebenen Verpflichtungen des Kodex durch die Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Ausserdem sollen zu den aktuell 143 Unterzeichnerstaaten weitere Mitglieder gewonnen werden.
Der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen wurde 2002 von 96 Staaten unterzeichnet. Die Schweiz hat diese politische Übereinkunft, die kein völkerrechtlich verbindliches Dokument ist, damals mitunterzeichnet. Der Vorsitz des HCoC ist Teil des bestehenden Engagements der Schweiz im Bereich der internationalen Sicherheit. Durch ihre Bemühungen für die Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen leistet die Schweiz einen Beitrag zum Erhalt der internationalen Ordnung sowie zu Frieden und Sicherheit.
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Abrüstung und Nonproliferation
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